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119_1991 AT

119. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 119. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats

hat Spanien den anläßlich der Hinterlegung

seiner Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung

von Entscheidungen über das Sorgerecht

für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

(BGBl. Nr. 321/1985) erklärten Vorbehalt zu

Art. 12 des Übereinkommens mit Wirkung vom

5. Februar 1991 zurückgezogen.

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