119_1991
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119. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 119. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1991_119_0 119. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats
hat Spanien den anläßlich der Hinterlegung
seiner Ratifikationsurkunde zum Europäischen
Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen über das Sorgerecht
für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
(BGBl. Nr. 321/1985) erklärten Vorbehalt zu
Art. 12 des Übereinkommens mit Wirkung vom
5. Februar 1991 zurückgezogen.