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119_1975 AT

119. Änderungen und Ergänzungen der Klassifikation der Waren und Dienstleistungen des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 119. Änderungen und Ergänzungen der Klassifikation der Waren und Dienstleistungen des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

Der gemäß Art. 3 Abs. 1 des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation

von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, BGBl. Nr. 401/1973, beim

Internationalen Büro gebildete, in der Zeit vom 10. bis 18. September 1973 und vom 10. bis 14. Juni

1974 in Genf zusammengetretene Sachverständigenausschuß hat nachstehende Änderungen und

Ergänzungen der im Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vorgesehenen Klassifikation beschlossen

A. Klasse 16 der Klasseneinteilung erhält folgende Fassung

(Übersetzung)

Klasse 16

Papier, Pappe (Karton), Papierwaren und Pappwaren,

die nicht in anderen Klassen enthalten

sind; Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften,

Bücher; Buchbinderartikel; Photographien;

Schreibwaren, Klebstoffe (für Papier- und

Schreibwaren); Künstlerbedarfsartikel; Pinsel;

Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen

Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen

Apparate); Spielkarten; Drucklettern;

Druckstöcke.

B. An der alphabetischen Liste der Waren und Dienstleistungen sind folgende Streichungen,

Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen

Gemäß Art. 4 Abs. 1 des Abkommens sind die Ergänzungen der alphabetischen Liste der

Waren und Dienstleistungen am 5. Oktober 1973, die Änderungen und Streichungen in der

alphabetischen Liste der Waren und Dienstleistungen und die Änderung der Klasse 16 der Klasseneinteilung

am 2. April 1974 in Kraft getreten. Jene Änderungen und Streichungen in der alphabetischen

Liste der Waren und Dienstleistungen, die im französischen Text mit dem Zeichen *)

gekennzeichnet sind, treten am 17. Jänner 1975 in Kraft.

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