Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
119_1959 AT

119. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 119. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen hat Jugoslawien am

13. März 1959 die Ratifikationsurkunde zum

Abkommen zur Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche vom 26. September 1927, BGBl.

Nr. 343/1930, beim Generalsekretariat der Vereinten

Nationen hinterlegt.

Das Abkommen wird gemäß seinem Artikel 8

am 13. Juni 1959 für Jugoslawien in Kraft treten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →