119_1959
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119. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 119. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.
1959_119_0 119. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Jugoslawien.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen hat Jugoslawien am
13. März 1959 die Ratifikationsurkunde zum
Abkommen zur Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche vom 26. September 1927, BGBl.
Nr. 343/1930, beim Generalsekretariat der Vereinten
Nationen hinterlegt.
Das Abkommen wird gemäß seinem Artikel 8
am 13. Juni 1959 für Jugoslawien in Kraft treten.