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119_1954 AT

119. Kundmachung: Namensänderung und Sitzverlegung des mit dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung ausgestatteten Alpenländischen Kreditorenvereines, Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und Industrie.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 119. Kundmachung: Namensänderung und Sitzverlegung des mit dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung ausgestatteten Alpenländischen Kreditorenvereines, Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und Industrie.

Der zufolge der Kundmachung vom 30. September

1926, BGBl. Nr. 291, und der Kundmachung

vom 30. Mai 1928, BGBl. Nr. 133, mit

dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung

ausgestattete „Alpenländische Kreditorenverein,

Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und

Industrie" in Klagenfurt führt nunmehr den

Namen „Alpenländischer Kreditorenverband,

Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und

Industrie" und hat seinen Sitz in. Graz.

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