119. Bundesgesetz: Aufnahme eines Dollarkredites.
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen
wird ermächtigt, zur Wiederaufrichtung der
österreichischen Wirtschaft und zur Beschaffung
der dazu notwendigen Güter beim Schatzamt
der Vereinigten Staaten von Amerika einen
Kredit im Höchstbetrage von 10 Millionen Dollar
aufzunehmen.
§ 2. (1) Der Kredit ist ausschließlich zum Ankauf
von Demobilisierungsgut aus den Beständen
des amerikanischen Heeres in Europa zu verwenden.
(2) Die mit der Kreditaufnahme sowie mit den
Warenkäufen verbundenen Kosten und Spesen
einschließlich der Transportkosten sind
außerhalb des Kredites im ordentlichen Haushalt
zu verrechnen.
§ 3. Die Zinsen- und Kapitalszahlungen
haben ohne Abzüge abgabenrechtlicher Natur
zu erfolgen.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.