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118_1990 AT

118. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an begünstigte Invalide

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 118. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an begünstigte Invalide

Auf Grund des § 14 a Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 111/1979 und

BGBl. Nr. 721/1988 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 3. Juli 1980, BGBl. Nr. 332, über

die Ausstellung von Lichtbildausweisen an begünstigte

Invalide wird wie folgt geändert

1. Die Bezeichnungen „Invalider", „Minderung

der Erwerbsfähigkeit" und „Invalideneinstellungsgesetz

1969" werden jeweils durch die Bezeichnungen

„Behinderter", „Grad der Behinderung" und

„Behinderteneinstellungsgesetz" ersetzt und grammatikalisch

der jeweiligen Bestimmung angepaßt.

2. Die Anlage zur Verordnung vom 3. Juli 1980,

BGBl. Nr. 332, wird durch die Anlage zu dieser

Verordnung ersetzt.

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