118_1971
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118. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 118. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien
1971_118_0 118. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien
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Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Schulzeitgesetzes,
BGBl. Nr. 193/1964, wird verordnet
Die Schulzeitverordnung für die Pädagogischen
Akademien, BGBl. Nr. 288/1968, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 220/1969 und
BGBl. Nr. 151/1970 wird wie folgt geändert
Dem Art. I § 2 ist folgender Abs. 5 anzufügen
„(5) Lehramtsprüfungen und Vorprüfungen
zu den Lehramtsprüfungen können auch an
Samstagen stattfinden, soweit es sich nicht um
einen gesetzlichen Feiertag, den 29. Juni, den
Allerseelentag, den Festtag des Landespatrons
sowie den Landesfeiertag — wenn ein solcher
in dem betreffenden Bundesland arbeitsfrei begangen
wird — handelt oder sie nicht in die
Weihnachtsferien, die Osterferien oder Pfingstferien
fallen.