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118_1971 AT

118. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 118. Verordnung: Änderung der Schulzeitverordnung für die Pädagogischen Akademien

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, wird verordnet

Die Schulzeitverordnung für die Pädagogischen

Akademien, BGBl. Nr. 288/1968, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 220/1969 und

BGBl. Nr. 151/1970 wird wie folgt geändert

Dem Art. I § 2 ist folgender Abs. 5 anzufügen

„(5) Lehramtsprüfungen und Vorprüfungen

zu den Lehramtsprüfungen können auch an

Samstagen stattfinden, soweit es sich nicht um

einen gesetzlichen Feiertag, den 29. Juni, den

Allerseelentag, den Festtag des Landespatrons

sowie den Landesfeiertag — wenn ein solcher

in dem betreffenden Bundesland arbeitsfrei begangen

wird — handelt oder sie nicht in die

Weihnachtsferien, die Osterferien oder Pfingstferien

fallen.

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