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118_1968 AT

118. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz auf das neu geschaffene Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 118. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz auf das neu geschaffene Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Turracher Straße im

Bereich der Gemeinde Predlitz von km 61,755

bis km 62,565 wird auf das neu hergestellte

Straßenteilstück umgelegt und das bisherige

Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen.

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