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118_1957 AT

118. Verordnung: Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 118. Verordnung: Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Auf Grund der §§ 6 und 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 170/1946, in der Fassung

der Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950, BGBl.

Nr. 164, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt

und den Bundesministerien für

Handel und Wiederaufbau, für Land- und Forstwirtschaft,

für soziale Verwaltung und für Verkehr

und Elektrizitätswirtschaft verordnet

§ 1. Der § 1 der Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 1. September 1950,

BGBl. Nr. 183, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes,

in der Fassung der Verordnung

vom 11. Jänner 1951, BGBl. Nr. 39, wird abgeändert

wie folgt

Im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz und

im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien erstrecken

sich die Bezirke der Arbeitsgerichte auf

die jeweiligen Sprengel der Bezirksgerichte in

folgender Weise

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1957 in Kraft.

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