118_1946
AT
118. Bundesgesetz: Schaffung der Österreichischen Befreiungsmedaille.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 118. Bundesgesetz: Schaffung der Österreichischen Befreiungsmedaille.
1946_118_0 118. Bundesgesetz: Schaffung der Österreichischen Befreiungsmedaille.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Verdienste, die sich Angehörige der
auf österreichischem Gebiete eingesetzten Streitkräfte
der Alliierten Mächte, Österreicher und
andere Personen um die Befreiung der Republik
Österreich erworben haben, werden durch Verleihung
der Österreichischen Befreiungsmedaille
gewürdigt.
(2) Die Medaille verleiht der Bundespräsident
auf Vorschlag der Bundesregierung.
§ 2. Die Bundesregierung wird ermächtigt,
nähere Bestimmungen, insbesondere über die
Voraussetzungen für die Verleihung sowie über
die Ausstattung der Medaille, durch Verordnung
zu erlassen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist die Bundesregierung betraut.