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118_1946 AT

118. Bundesgesetz: Schaffung der Österreichischen Befreiungsmedaille.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 118. Bundesgesetz: Schaffung der Österreichischen Befreiungsmedaille.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Verdienste, die sich Angehörige der

auf österreichischem Gebiete eingesetzten Streitkräfte

der Alliierten Mächte, Österreicher und

andere Personen um die Befreiung der Republik

Österreich erworben haben, werden durch Verleihung

der Österreichischen Befreiungsmedaille

gewürdigt.

(2) Die Medaille verleiht der Bundespräsident

auf Vorschlag der Bundesregierung.

§ 2. Die Bundesregierung wird ermächtigt,

nähere Bestimmungen, insbesondere über die

Voraussetzungen für die Verleihung sowie über

die Ausstattung der Medaille, durch Verordnung

zu erlassen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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