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117_1990 AT

117. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 117. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl. Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987,

BGBl. Nr. 630, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in

vereinfachter Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 16/1990, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt geändert

„Birma (Burma)" entfällt. Nach „Mosambik" wird „Myanmar (Birma)" eingefügt.

2. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1990 in Kraft.

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