Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
117_1989 AT

117. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 117. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

(Übersetzung)

ÄNDERUNGEN DES ANHANGES III DES ÜBEREINKOMMENS

Liste von Arten; die von Indien für die Aufnahme in den Anhang III vorgeschlagen wurden.

1. Entsprechend Art. XVI Abs. 1 des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten

Arten freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 73/1989 hat Indien folgende Arten für die Aufnahme in den

Anhang III dem Sekretariat vorgeschlagen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →