117_1988
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117. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Frankreichs zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 117. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Frankreichs zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1988_117_0 117. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehalts Frankreichs zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats
hat Frankreich den anläßlich der Hinterlegung
seiner Genehmigungsurkunde zum Europäischen
Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht
für Kinder und die Wiederherstellung des
Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985) erklärten Vorbehalt
zu Art. 17 des Übereinkommens mit Wirkung
vom 21. Dezember 1987 zurückgenommen.