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117_1951 AT

117. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 117. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten.

Auf Grund des Artikels 60 Absatz 4 des

Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von

1929 in Verbindung mit § 22 des Bundesgesetzes

vom 16. Jänner 1951, BGBl. Nr. 42, über die

Wahl des Bundespräsidenten wird kundgemacht

Das Bundesvolk hat in dem am 27. Mai 1951

stattgefundenen zweiten Wahlgang (engere

Wahl) Dr. h. c. Theodor Körner zum Bundespräsidenten

der Republik Österreich gewählt.

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