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116_2002 AT

116. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG verfassungswidrig waren

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 116. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG verfassungswidrig waren

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Juni 2002, G 11/02-9, dem Bundeskanzler

zugestellt am 16. Juli 2002, ausgesprochen, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 des Bundesgesetzes

vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz

1988 – EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, verfassungswidrig waren.

BGBlPdf 116. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M76 nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Ethylalkohol in Tankfahrzeugen

Die Multilaterale Vereinbarung M76 nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Ethylalkohol

in Tankfahrzeugen (BGBl. III Nr. 143/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III

Nr. 202/1999) wurde von Luxemburg am 5. April 2002 unterzeichnet.

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