116. Bundesgesetz: Änderung des Zolltarifgesetzes 1988
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird wie folgt geändert
1. Nach § 8 Abs. 5 des Zolltarifgesetzes wird eingefügt
„(6) Die Änderungen der Anlage des Zolltarifgesetzes 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 116/1994 treten mit 1. März 1994 in Kraft. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; Verordnungen, die sich auf Änderungen der Anlage stützen, dürfen jedoch frühestens mit 1. März 1994 in Kraft gesetzt werden."
2. Der in der Anlage des Zolltarifgesetzes 1988 enthaltene Zolltarif und die in dieser Anlage enthaltene Zollbegünstigungsliste werden wie folgt geändert