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116_1965 AT

116. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Diplomatenpässe zwischen Österreich und der Volksrepublik Ungarn

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 116. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Diplomatenpässe zwischen Österreich und der Volksrepublik Ungarn

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 9. April 1965

Herr Minister!

Ich beeehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen,

daß das Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten bereit ist, mit dem Außenministerium

der Ungarischen Volksrepublik ein

Abkommen betreffend die gegenseitige Aufhebung

der Ein- und Durchreisevisa für Diplomatenpässe

auf folgender Grundlage abzuschließen

Die Inhaber von gültigen ungarischen und

österreichischen Diplomatenpässen werden von

den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach

Österreich und Ungarn ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden. Soweit es sich nicht um in

Österreich akkreditierte Personen handelt, ist die

Aufenthaltsdauer nach einer sichtvermerksfreien

Einreise mit sechs Monaten begrenzt.

Das vorliegende Abkommen wird am 1. Mai

1965 in Kraft treten.

Wenn das Außenministerium der Ungarischen

Volksrepublik bereit ist, die vorstehenden Bestimmungen

anzunehmen, beehre ich mich vorzuschlagen,

daß diese Note und Ihre Anwortnote

als Abschluß eines Abkommens zwischen unseren

beiden Ministerien anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Kreisky m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn János Péter,

Außenminister der Ungarischen Volksrepublik

A MAGYAR NÉPKÖZTÁRSASÁG

KÜLÜGYMINISZTERE

Wien, am 9. April 1965

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu

bestätigen

„Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß das Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten bereit ist, mit dem

Außenministerium der Ungarischen Volksrepublik

ein Abkommen betreffend die gegen-

seitige Aufhebung der Ein- und Durchreisevisa

für Diplomatenpässe auf folgender Grundlage

abzuschließen

Die Inhaber von gültigen ungarischen und

österreichischen Diplomatenpässen werden von

den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach

Österreich und Ungarn ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden. Soweit es sich nicht um

in Österreich akkreditierte Personen handelt,

ist die Aufenthaltsdauer nach einer sichtvermerksfreien

Einreise mit sechs Monaten begrenzt.

Das vorliegende Abkommen wird am 1. Mai

1965 in Kraft treten.

Wenn das Außenministerium der Ungarischen

Volksrepublik bereit ist, die vorstehenden

Bestimmungen anzunehmen, beehre ich

mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre

Antwortnote als Abschluß eines Abkommens

zwischen unseren beiden Ministerien anzusehen

sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern."

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen,

daß das Außenministerium der Ungarischen

Volksrepublik mit Vorstehendem einverstanden

ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Péter m. p.

Herrn

Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 1. Mai 1965 in Kraft getreten.

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