Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
116_1961 AT

116. Ergebnisse der Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 116. Ergebnisse der Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens.

Nachdem die Ergebnisse der im Jahre 1960 geführten Kündigungsverhandlungen zwischen der

Republik Österreich und der Tschechoslo-wakischen Sozialistischen Republik und zwischen der

Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen

Zoll- und Handelsabkommens, welche also lauten

(Übersetzung.)

An den Exekutivsekretär,

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,

Genf

Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben

ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in

der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

Treu m. p.

Für die Österreichische Delegation

Klusak m. p.

Für die Delegation der Tschehoslowakischen

Sozialistischen Republik

6. Dezember 1960

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN

SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH

DER ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

(Übersetzung.)

An den Exekutivsekretär,

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,

Genf

KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII —

ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen

gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen

Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

Treu m. p.

Für die Österreichische Delegation

Horn m. p.

Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland

6. Dezember 1960

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK

DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER

ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident

diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte

Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,

vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich

versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 18. März 1961

Der Bundespräsident

Schärf

Der Bundeskanzler

Raab

Der Bundesminister für Finanzen

Heilingsetzer

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

Hartmann

Der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau

Bock

Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Kreisky

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →