116. Ergebnisse der Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem die Ergebnisse der im Jahre 1960 geführten Kündigungsverhandlungen zwischen der
Republik Österreich und der Tschechoslo-wakischen Sozialistischen Republik und zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen
Zoll- und Handelsabkommens, welche also lauten
(Übersetzung.)
An den Exekutivsekretär,
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,
Genf
Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben
ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in
der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
Treu m. p.
Für die Österreichische Delegation
Klusak m. p.
Für die Delegation der Tschehoslowakischen
Sozialistischen Republik
6. Dezember 1960
6. Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN
SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH
DER ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
(Übersetzung.)
An den Exekutivsekretär,
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,
Genf
KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII —
ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen
gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen
Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
Treu m. p.
Für die Österreichische Delegation
Horn m. p.
Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland
6. Dezember 1960
6. Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER
ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident
diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte
Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,
vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich
versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 18. März 1961
Der Bundespräsident
Schärf
Der Bundeskanzler
Raab
Der Bundesminister für Finanzen
Heilingsetzer
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
Hartmann
Der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau
Bock
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Kreisky