116. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt, wird kundgemacht
1. Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946, BGBl.
Nr. 184, über Stempel- und Rechtsgebühren
(Gebührengesetz 1946), ist wie folgt zu berichtigen
a) im § 2 Z. 4 hat es statt „sofern sie sich"
richtig „sofern diese sich" zu lauten.
b) Im § 33 TP. 16 Z. 2 hat es statt „Beteiligung
an einer Vermögenseinlage" richtig
„Beteiligung mit einer Vermögenseinlage"
zu lauten.
2. Das Bundesgesetz vom 6. Dezember 1950,
BGBl. Nr. 7/1951, womit einige gebührenrechtliche
Vorschriften abgeändert werden (Gebührennovelle
1950), ist wie folgt zu berichtigen
Im Art. I Z. 7 (§ 26 Gebührengesetz 1946)
hat es statt „Jahreszinsen" richtig „Zinseszinsen"
zu lauten.
3. Die Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung vom 20. Dezember 1956,
BGBl. Nr. 278, womit die Österreichische Arzneitaxe
1956, BGBl. Nr. 251/1955, neuerlich abgeändert
wird (4. Änderung der Arzneitaxe), ist
wie folgt zu berichtigen
Im Art. I ist vor den Worten „Ung. Glycerini"
und „Ung. simplex (Ph. A. VIII.)" das
Zeichen „°" zu setzen.
4. Die Verordnung des Bundesministeriums
für Landesverteidigung vom 24. Dezember 1956,
BGBl. Nr. 24/1957, mit der die Wahlordnung
für die Soldatenvertreter im Bundesheer erlassen
wird (Soldatenvertreter-Wahlordnung), ist
wie folgt zu berichtigen
a) Im § 4 Abs. 1, letzter Satz, hat es statt
„§ 2 Abs. 2" richtig „§ 1 Abs. 2" zu lauten.
b) Im § 6 Abs. 1 lit. b hat es statt „§ 7
Abs. 2" richtig „§ 7 Abs. 1" zu lauten.
c) Im § 9 Abs. 2 hat es statt „§ 6 Albs. 1"
richtig „§ 8 Abs. 1" zu lauten.
5. Die Verordnung der Bundesregierung vom
5. Feber 1957, BGBl. Nr. 48, über die Verwaltungsabgaben
im allgemeinen, ferner über ihr
Ausmaß in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung
und über die Art ihrer Einhebung bei
den Bundesbehörden (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung
1957) ist wie folgt zu berichtigen
a) In Tarifpost 248 lit. a hat es in der Klammer
statt „lit. e" richtig „lit. c" zu lauten.
b) In Tarifpost 248 lit. b ist in der ersten
Klammer nach „b," einzufügen „d,".
c) In Tarifpost 249 lit. b ist in der ersten
Klammer nach „b" einzufügen „d,".
d) In Tarifpost 313 hat es statt „(§§ 77 S.
Berggesetz)" richtig „(§§ 47 ff. Berggesetz)"
zu lauten.
e) In Tarifpost 319 hat es statt „Tarifpost
317" richtig „Tarifpost 318" zu lauten.
6. Das Bundesgesetz vom 13. Feber 1957,
BGBl. Nr. 58, über das Postwesen (Postgesetz),
ist wie folgt zu berichtigen
a) Im § 41 hat es statt „eine Jahres" richtig
„eines Jahres" zu lauten.
b) Im § 46 hat es statt „den Täter oder einen
Mitschuldigen" richtig „dem Täter oder
einem Mitschuldigen" zu lauten.