Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
116_1957 AT

116. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 116. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, wird kundgemacht

1. Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946, BGBl.

Nr. 184, über Stempel- und Rechtsgebühren

(Gebührengesetz 1946), ist wie folgt zu berichtigen

a) im § 2 Z. 4 hat es statt „sofern sie sich"

richtig „sofern diese sich" zu lauten.

b) Im § 33 TP. 16 Z. 2 hat es statt „Beteiligung

an einer Vermögenseinlage" richtig

„Beteiligung mit einer Vermögenseinlage"

zu lauten.

2. Das Bundesgesetz vom 6. Dezember 1950,

BGBl. Nr. 7/1951, womit einige gebührenrechtliche

Vorschriften abgeändert werden (Gebührennovelle

1950), ist wie folgt zu berichtigen

Im Art. I Z. 7 (§ 26 Gebührengesetz 1946)

hat es statt „Jahreszinsen" richtig „Zinseszinsen"

zu lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 20. Dezember 1956,

BGBl. Nr. 278, womit die Österreichische Arzneitaxe

1956, BGBl. Nr. 251/1955, neuerlich abgeändert

wird (4. Änderung der Arzneitaxe), ist

wie folgt zu berichtigen

Im Art. I ist vor den Worten „Ung. Glycerini"

und „Ung. simplex (Ph. A. VIII.)" das

Zeichen „°" zu setzen.

4. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Landesverteidigung vom 24. Dezember 1956,

BGBl. Nr. 24/1957, mit der die Wahlordnung

für die Soldatenvertreter im Bundesheer erlassen

wird (Soldatenvertreter-Wahlordnung), ist

wie folgt zu berichtigen

a) Im § 4 Abs. 1, letzter Satz, hat es statt

„§ 2 Abs. 2" richtig „§ 1 Abs. 2" zu lauten.

b) Im § 6 Abs. 1 lit. b hat es statt „§ 7

Abs. 2" richtig „§ 7 Abs. 1" zu lauten.

c) Im § 9 Abs. 2 hat es statt „§ 6 Albs. 1"

richtig „§ 8 Abs. 1" zu lauten.

5. Die Verordnung der Bundesregierung vom

5. Feber 1957, BGBl. Nr. 48, über die Verwaltungsabgaben

im allgemeinen, ferner über ihr

Ausmaß in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung

und über die Art ihrer Einhebung bei

den Bundesbehörden (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1957) ist wie folgt zu berichtigen

a) In Tarifpost 248 lit. a hat es in der Klammer

statt „lit. e" richtig „lit. c" zu lauten.

b) In Tarifpost 248 lit. b ist in der ersten

Klammer nach „b," einzufügen „d,".

c) In Tarifpost 249 lit. b ist in der ersten

Klammer nach „b" einzufügen „d,".

d) In Tarifpost 313 hat es statt „(§§ 77 S.

Berggesetz)" richtig „(§§ 47 ff. Berggesetz)"

zu lauten.

e) In Tarifpost 319 hat es statt „Tarifpost

317" richtig „Tarifpost 318" zu lauten.

6. Das Bundesgesetz vom 13. Feber 1957,

BGBl. Nr. 58, über das Postwesen (Postgesetz),

ist wie folgt zu berichtigen

a) Im § 41 hat es statt „eine Jahres" richtig

„eines Jahres" zu lauten.

b) Im § 46 hat es statt „den Täter oder einen

Mitschuldigen" richtig „dem Täter oder

einem Mitschuldigen" zu lauten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →