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116_1950 AT

116. Bundesgesetz: Lastverteilungs-Novelle 1950.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 116. Bundesgesetz: Lastverteilungs-Novelle 1950.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

§ 14 Abs. 2 des Lastverteilungsgesetzes 1949,

BGBl. Nr. 255, hat zu lauten: „Dieses Bundesgesetz

tritt am 30. Juni 1951 außer Kraft."

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes,

das am 1. Juli 1950 in Kraft tritt, ist das

Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe betraut.

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