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115_1989 AT

115. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 115. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat der Internationale Juterat am

8. November 1988 beschlossen, das Internationale

Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse

1982 (BGBl. Nr. 32/1985, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 703/1986) um zwei

Jahre zu verlängern.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs

zufolge haben das Übereinkommen ratifiziert bzw.

sind ihm beigetreten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde

Griechenland 2. Dezember 1986

Portugal 28. April 1988

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

16. Dezember 1987

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