115_1979
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115. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 115. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1979_115_0 115. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,
wird kundgemacht
Die Kundmachung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Dezember
1978, BGBl. Nr. 651, über die Eröffnung
von Kontingenten und die Festlegung von
Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum
Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des
Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
genannten Erzeugnisse mit
Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
werden für 1979 nachstehende Richtplafonds
festgelegt