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115_1979 AT

115. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 115. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

wird kundgemacht

Die Kundmachung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Dezember

1978, BGBl. Nr. 651, über die Eröffnung

von Kontingenten und die Festlegung von

Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des

Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der

Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

genannten Erzeugnisse mit

Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

werden für 1979 nachstehende Richtplafonds

festgelegt

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