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115_1976 AT

115. Beschluß Nr. 3/1975 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 115. Beschluß Nr. 3/1975 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES TEILS I DES ANHANGES

B DES ÜBEREINKOMMENS UND DER

URSPRUNGSREGELUNGEN Nr. 1 UND

Nr. 2

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 10/1975 Der Beschluß Nr. 10/75 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 114/1976 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Dieser Beschluß tritt am 1. Feber 1976 in

Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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