115. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 435/1922, des Artikels 14 des
Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/
1925, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 60/1964,
wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Internationalen
Kaffee-Übereinkommens 1962, BGBl. Nr. 235/
1963, wird wie folgt berichtigt
Im viertletzten, das vorläufige Inkrafttreten
des Übereinkommens betreffenden Absatz der
Kundmachung hat es statt „1. Jänner 1963"
richtig „1. Juli 1963" zu lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministeriums für
Unterricht vom 15. November 1963, BGBl.
Nr. 273, über die Gleichstellung außerordentlicher
Hörer mit ordentlichen Hörern hinsichtlich des
Anspruches auf Gewährung einer Studienbeihilfe,
wird wie folgt berichtigt
Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 149/
1963" richtig „BGBl. Nr. 249/1963" zu lauten.
3. Die Verordnung des Bundesministeriums für
Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. Dezember
1963, BGBl. Nr. 278, mit der die Postordnung
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. I Z. 10 hat es statt „Nachsendungantrages"
richtig „Nachsendungsantrages"
zu lauten.
b) Im Art. I Z. 14 hat es im ersten Satz statt
„bei der Post ausgegeben" richtig „bei der
Post aufgegeben" zu lauten.
4. Die 1. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung
1963, BGBl. Nr. 340, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 3, Gehaltstabelle, hat der Gehaltsansatz
der Gehaltsgruppe II b, Gehaltsstufe 9,
statt „2090" richtig „2098" zu lauten.
5. In der Kundmachung der Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten,
BGBl. Nr. 58/1964, wird der drittletzte Absatz
wie folgt berichtigt
a) Statt „Kombodscha" hat es richtig „Kambodscha"
zu lauten.
b) Nach dem Worte „Ukrainische" sind die
Worte „Sozialistische Sowjetrepublik,
Ungarn, Union der Sozialistischen" einzufügen.
6. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 25. März 1964, BGBl. Nr. 65, über die Ausdehnung
des Geltungsbereiches des am 25. September
1926 in Genf abgeschlossenen Übereinkommens,
betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls
hiezu vom 7. Dezember
1953, wird wie folgt berichtigt
Im ersten Satz hat es statt „Dohomey" richtig
„Dahomey" zu lauten.
7. Die Kundmachung des Zusatzübereinkommens
über die Abschaffung der Sklaverei, des
Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichrichtungen
und Praktiken, BGBl. Nr. 66/1964,
wird wie folgt berichtigt
Im drittletzten Absatz hat es statt „Förderation
von Rodesien" richtig „Föderation von
Rhodesien" zu lauten.