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115_1964 AT

115. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 115. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 435/1922, des Artikels 14 des

Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/

1925, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 60/1964,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Internationalen

Kaffee-Übereinkommens 1962, BGBl. Nr. 235/

1963, wird wie folgt berichtigt

Im viertletzten, das vorläufige Inkrafttreten

des Übereinkommens betreffenden Absatz der

Kundmachung hat es statt „1. Jänner 1963"

richtig „1. Juli 1963" zu lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministeriums für

Unterricht vom 15. November 1963, BGBl.

Nr. 273, über die Gleichstellung außerordentlicher

Hörer mit ordentlichen Hörern hinsichtlich des

Anspruches auf Gewährung einer Studienbeihilfe,

wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 149/

1963" richtig „BGBl. Nr. 249/1963" zu lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministeriums für

Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. Dezember

1963, BGBl. Nr. 278, mit der die Postordnung

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. I Z. 10 hat es statt „Nachsendungantrages"

richtig „Nachsendungsantrages"

zu lauten.

b) Im Art. I Z. 14 hat es im ersten Satz statt

„bei der Post ausgegeben" richtig „bei der

Post aufgegeben" zu lauten.

4. Die 1. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung

1963, BGBl. Nr. 340, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage 3, Gehaltstabelle, hat der Gehaltsansatz

der Gehaltsgruppe II b, Gehaltsstufe 9,

statt „2090" richtig „2098" zu lauten.

5. In der Kundmachung der Konvention zum

Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten,

BGBl. Nr. 58/1964, wird der drittletzte Absatz

wie folgt berichtigt

a) Statt „Kombodscha" hat es richtig „Kambodscha"

zu lauten.

b) Nach dem Worte „Ukrainische" sind die

Worte „Sozialistische Sowjetrepublik,

Ungarn, Union der Sozialistischen" einzufügen.

6. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 25. März 1964, BGBl. Nr. 65, über die Ausdehnung

des Geltungsbereiches des am 25. September

1926 in Genf abgeschlossenen Übereinkommens,

betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls

hiezu vom 7. Dezember

1953, wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „Dohomey" richtig

„Dahomey" zu lauten.

7. Die Kundmachung des Zusatzübereinkommens

über die Abschaffung der Sklaverei, des

Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichrichtungen

und Praktiken, BGBl. Nr. 66/1964,

wird wie folgt berichtigt

Im drittletzten Absatz hat es statt „Förderation

von Rodesien" richtig „Föderation von

Rhodesien" zu lauten.

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