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115_1948 AT

115. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Ungarn.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 115. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Ungarn.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B.G.Bl.

Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B.G.Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die

Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des PatentÜ.

G., und des § 10, Abs. (1), des Marken-Ü. G.,

zugunsten der Staatsangehörigen der Republik

Ungarn verlängert sind.

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