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114_1996 AT

114. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 114. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993, wird in Verbindung mit

dem Punzierungsgesetz, BGBl. Nr. 68/1954, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 113/1994, verordnet

Der Anhang A der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und

Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, BGBl. Nr. 358/1975, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 155/1995, wird wie folgt geändert

Nach Punkt XI. ist folgender Punkt XII. anzufügen

„XII. Neues Amtszeichen der ermächtigten Punzierungsämter der Schweizerischen Eidgenossenschaft

für Gold-, Silber- und Platingegenstände

«Bernhardinerkopf»

Zur Prüfung und Bezeichnung sind folgende Ämter ermächtigt

Das besondere Kennzeichen jedes Edelmetallkontrollamtes befindet sich an der mit einem Kreuz

angezeichneten Stelle (siehe Abbildungen).“

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