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114_1982 AT

114. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 114. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Studienförderungsgesetz, BGBl.

Nr. 421/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 333/1981, wird wie folgt geändert

§ 25 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Das Begabtenstipendium beträgt 6000 S im

Studienjahr."

Artikel II

(1) Die Bestimmung des Artikels I ist erstmalig

für das Studienjahr 1982/83 anzuwenden.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist hinsichtlich der Universitäten, der Akademie der

bildenden Künste, der Kunsthochschulen und der

theologischen Lehranstalten der Bundesminister

für Wissenschaft und Forschung sowie hinsichtlich

der Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen

Akademien, Akademien für Sozialarbeit

sowie der diesen vergleichbaren Privatschulen mit

eigenem Organisationsstatut der Bundesminister

für Unterricht und Kunst betraut.

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