114. Verordnung: Änderung der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen
§§ 6, 39, 131 a und 131 b, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 13. August 1970,
BGBl. Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne
für die allgemeinbildenden höheren
Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84
sowie über die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen
in der Fassung der Verordnungen
BGBl Nr. 307/1970, 323/1972, 614/1974 und
607/1976 wird wie folgt geändert
1. In der Anlage a (Lehrplan des Gymnasiums,
des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen
Realgymnasiums für Mädchen), Abschnitt
V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze), hat
a) der Pflichtgegenstand „Mathematik" zu
lauten
„MATHEMATIK
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Anleitung zu selbständiger und produktiver
geistiger Tätigkeit.
Ausbildung des exakten und kritischen Denkens.
Förderung der Fähigkeit zu logischem
Schließen.
Förderung des exakten sprachlichen Ausdrucks.
Förderung der Fähigkeit zum Lösen von mathematischen
Problemen.
Schulung des Abstraktionsvermögens.
Schulung in wichtigen mathematischen Beweisverfahren.
Ausbildung des geometrischen Anschauungsvermögens.
Einführung in den Gebrauch der mathematischen
Fachsprache und Fachsymbolik.
Schulung der Geläufigkeit in den wichtigsten
Rechenverfahren.
Vermittlung von Einsichten in die kulturgeschichtliche,
soziall- und wirtschaftspolitische sowie
wissenschaftstheoretische Bedeutung der
Mathematik.
Entwicklung der Fähigkeit zur mathematischen
Behandlung von Problemen aus den Naturwissenschaften,
den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
und aus anderen Bereichen.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus
Algebra, Geometrie, Analysis und Stochastik.
Lehrstoff am Humanistischen Gymnasium, am
Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wiederholung: die Zahlenmengen N, Z, Q, R;
Darstellung auf der Zahlengeraden; Rechengesetze,
Anwendung beim Lösen von linearen
Gleichungen und Ungleichungen mit einer
Variablen.
Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprungfunktionen.
Wiederholung einiger geometrischer Abbildungen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion.
Bijektive Funktionen. Relationen. Kartesisches
Produkt.
Äquivalenzrelationen als Beispiele für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung einer
Menge.
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren mit
Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Algebraische Operationen. Gruppen. Zusammenfassung
der Grundgesetze für rationale
Zahlen (Körper). Hinweise auf Isomorphien.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen
mit Potenzen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen
über R.
Zahlenfolgen (einschließlich geometrischer
Reihen): Monotonie, Grenzwert.
Schranken und Grenzen von Zahlenmengen.
Potenzen mit rationalen Exponenten. Rechnen
mit Wurzeln. Potenzfunktionen.
Exponentialfunktionen und logarithmische
Funktionen (auch mit der Basis e).
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile. Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Additionstheoreme für die Sinus- und Kosinusfunktion.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Skalares Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Abstands- und Flächenberechnungen.
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis
und Gerade.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gleichungen von Ellipse, Hyperbel und Parabel
in Hauptlage.
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationallen
Exponenten, der rationalen Funktionen
und der Winkelfunktionen.
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Höhere Ableitungen. Diskussion von Polynomfunktionen,
Diskussion von rationalen Funktionen.
Extremwertaufgaben.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik;
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon zwei zweistündig.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Stammfunktionen. Bestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung.
Flächeninhalt und Rauminhalt.
Die Ableitung der Funktionen f mit f(x) =
ln x und f(x) = ex ; die Differentialgleichung
y´ = k.y.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik;
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
des Lehrstoffes der Oberstufe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Lehrstoff am Realistischen Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium und am
Mathematischen Realgymnasium
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Wiederholung: die Zahlenmengen N, Z, Q, R;
Darstellung auf der Zahlengeraden; Rechengesetze;
Anwendung beim Lösen von linearen
Gleichungen und Ungleichungen mit einer
Variablen.
Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprangfunktionen.
Wiederholung einiger geometrischer Abbildungen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion. Bijektive Funktionen.
Relationen. Kartesisches Produkt.
Äquivälenzrelationen als Beispiele für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung einer
Menge.
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren
mit Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Lineare Ungleichungen in zwei Variablen.
Lineare Optimierung.
Lineare Abhängigkeit; Rang eines Gleichungssystems.
Algebraische Operationen. Gruppen. Zusammenfassung
der Grundgesetze für rationale
Zahlen (Körper). Hinweise auf Isomorphien.
Potenzmengenalgebra. Schaltalgebra.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen
mit Potenzen.
Dualsystem.
Teilbarkeit, Kongruenzen und Restklassen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen
über R.
Zahlenfolgen (einschließlich geometrischer
Reihen): Monotonie, Grenzwert.
Schranken und Grenzen von Zahlenmengen.
Potenzen mit rationalen Exponenten. Rechnen
mit Wurzeln. Potenzfunktionen.
Exponentialfunktionen und logarithmische
Funktionen (auch mit der Basis e).
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile. Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Additionstiheoreme für die Sinus- und Kosinusfunktion.
Anwendung der Winkelfunktionen zur
Auflösung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und
Kosinussatz).
Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Abstands- und Flächenberechnungen.
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis und
Gerade.
Rechnerische Behandlung geometrischer Abbildungen
unter Verwendung von Matrizen.
Addition und Multiplikation von Matrizen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Gleichungen von Ellipse, Hyperbel und Parabel
in Hauptlage.
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationalen
Exponenten, der rationalen Funktionen und der
Winkelfunktionen.
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Höhere Ableitungen. Diskussion von Polynomfunktionen,
Diskussion von rationalen Funktionen.
Extremwertaufgaben.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
BOOLEsche Algebra. Aussagenlogik.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon zwei zweistündig.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Stammfunktionen. Bestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung.
Flächeninhalt und Rauminhalt.
Die Ableitung der Funktionen f mit f(x) =
ln x und f(x) = ex ; die Differentialgleichung
y´ = k.y.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
Exemplarische Behandlung der axiomatischen
Methode.
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
des Lehrstoffes der Oberstulfe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler der Oberstufe soll ein ganzheitliches
Bild der Mathematik geboten werden. Er
soll Zusammenhänge und Wechselbeziehungen
zwischen den einzelnen Stoffgebieten deutlich erfassen
und daraus strukturelle Beziehungen erkennen
können. Ebenso sollen dem Schüler die
Wechselbeziehungen zwischen der Mathematik
und anderen Wissensbereichen bewußt werden.
Dem zunehmenden Alter und der zunehmenden
geistigen Reife der Schüler soll durch ein wachsendes
Abstraktionsniveau, durch Verfeinerung der
Methoden sowie durch wachsende Komplexität
der Aufgaben Rechnung getragen werden.
Durch das Herausstellen der Zusammenhänge
und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen
Stoffgebieten ist eine Verflechtung anzustreben.
Damit ergeben sich viele Anknüpfungspunkte,
Querverbindungen und Übersichten im Lehrstoff
jeder Klasse und auch aufeinanderfolgender
Klassen ebenso wie Möglichkeiten zur Sicherung
des Unterrichtsertrages, einer häufigen Wiederholung
sowie einer zeitökonomischen Behandlung
des Lehrstoffes. Die Verflechtung von verschiedenen
Stoffgebieten soll unter Bezugnahme
auf ihren strukturellen Hintergrund insbesondere
auch durch zahlreiche Übungsaufgaben verstärkt
werden.
Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes
sind als Ausgangspunkte nach Möglichkeit Probleme
aus anderen Wissenschaften oder aus dem
täglichen Leben zu wählen. Im Anschluß an
motivierende Beispiele ist eine Formalisierung
oder Exaktifizierung in Form der zu behandelnden
Definitionen und Lehrsätze durchzuführen.
Sodann wird, wenn dies altersgemäß möglich ist,
ein Beweis des Satzes erfolgen. Schließlich ist die
Beihandlung eines bestimmten Lehrstoffgebietes
durch möglichst zahlreiche und vielfältige Anwendungen
und Übungsaufgaben abzuschließen;
dabei sollen, wo immer dies möglich ist, analoge
Beweise als Aufgaben gestellt werden. Bei den
Anwendungen sind die vielfältigen Querverbindungen
zwischen der Mathematik und anderen
Wissenschaften, insbesondere den Naturwissenschaften,
der Technik, den Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften sowie der Philosophie
(mathematische Logik) aufzuzeigen. Durch Klarstellung
der dabei gemachten Annahmen, insbesondere
der Vereinfachungen, sowie allenfalls
durch Beispiele, bei denen derselbe Sachverhalt
mit Hilfe verschiedener Modelle behandelt wird,
sollen die Möglichkeiten, die Schwierigkeiten
und die Grenzen der Anwendbarkeit der Mathematik
aufgezeigt werden.
Dem Schüler ist stets die Beweisbedürftigkeit
mathematischer Aussagen klarzumachen, sein kritisches
Verständnis für mathematische Beweise ist
zu schulen; die klare Unterscheidung der Begriffe
Axiom, Satz, Definition ist zu fordern. Auf
korrekten Gebrauch der mathematischen Symbole,
deren Bedeutung und Zweckmäßigkeit dem
Schüler bewußt werden soll, ist zu achten. Besonderer
Wert ist auf exakten mündlichen und
schriftlichen Ausdruck zu legen.
Bei der Wiederholung und Zusammenfassung
in der 8. Klasse soll durch stärkere Betonung
logischer und axiomatischer Gesichtspunkte eine
wesentliche Vertiefung der Einsichten angestrebt
werden. Dieser abschließende Überblick über die
Mathematik soll das Verständnis für ihre
Denkweise und Arbeitsmethoden wecken.
Im Realistischen Gymnasium, im Naturwissenschaftlichen
und im Mathematischen Realgymnasium
müssen im Vergleich zu den übrigen
Oberstufenformen nicht nur zusätzliche Stoffgebiete
durchgenommen werden, sondern es soll
auch in höherem Maße eine Vertiefung erfolgen,
vor allem durch eine verstärkte Beweisführung,
durch vielfältigere Anwendungen, durch stärkere
Betonung der Aspekte der Numerischen Mathematik
und durch teils schwierigere Aufgabenstellungen.";
b) in der unverbindlichen Übung „Politische
Bildung" an die Stelle der Wendung „7. u n d 8.
Klasse" die Wendung „6. bis 8. Klasse"
zu treten.
2. In der Anlage a/i (Lehrplan der Höheren
Internatsschulen) haben im Abschnitt I (Stundentafel)
die Anmerkungen zu lauten
„1) Abweichung nur im Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium mit der Maßgabe, daß Latein
nicht gewählt werden darf.
2) Abweichung nur im Neusprachlichen Gymnasium
und nur an Höheren Internatsschulen, die
für Mädchen bestimmt sind."
3. In der Anlage a/m² (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der
musischen Ausbildung) hat im Abschnitt I (Stundentafel)
in der Spalte „Summe" an die Stelle der
Zahl „32" die Zahl „31" zu treten.
4. Die Anlage m³ (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der
musischen Ausbildung für Studierende der
Musik) erhält die Bezeichnung „Anlage a/m³".
5. In der Anlage a/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung für Studierende der
Musik), Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze),
a) hat der Pflichtgegenstand „Mathematik" zu
lauten
„MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wiederholung: die Zahlenmengen N, Z, Q, R;
Darstellung auf der Zahlengeraden; Rechengesetze,
Anwendung beim Lösen von linearen
Gleichungen und Ungleichungen mit einer
Variablen.
Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprungfunktionen.
Wiederholung einiger geometrischer Abbildungen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion. Bijektive Funktionen. Relationen.
Kartesisches Produkt.
Äquivalenzrelationen als Beispiele für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung einer
Menge.
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren mit
Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Algebraische Operationen. Gruppen. Zusammenfassung
der Grundgesetze für rationale
Zahlen (Körper). Hinweise auf Isomorphien.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen
mit Potenzen.
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen
über R.
Zahlenfolgen (einschließlich geometrischer
Reihen): Monotonie, Grenzwert.
Schranken und Grenzen von Zahlenmengen.
Potenzen mit rationalen Exponenten, Rechnen
mit Wurzeln.
Potenzfunktionen.
Exponentialfunktionen und logarithmische
Funktionen (auch mit der Basis e).
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile.
Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Additionstheoreme für die Sinus- und Kosinusfunktion.
Anwendung der Winkelfunktionen
zur Auflösung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus-
und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Skalares Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Albstands- und Flächenberechnungen.
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis und
Gerade.
Gleichungen von Ellipse, Hyperbel und Parabel
in Hauptlage.
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationalen
Exponenten, der rationalen Funktionen
und der Winkelfunktionen.
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Höhere Ableitungen. Diskussion von Polynomfunktionen.
Extremwertaufgaben.
Stammfunktionen.
Bestimmtes Integral. Hauptsatz der Differential-
und Integralrechnung. Flächeninhalt und
Rauminhalt.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon zwei zweistündig.
9. Klasse (3 Wochenstunden)
Die Ableitung der Funktionen f mit f(x) =
In x und f(x) = ex; die Differentialgleichung
y´ = k.y.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
des Lehrstoffes der Oberstufe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a; der
letzte Absatz hat zu entfallen.";
b) haben im Pflichtgegenstand „Musikkunde"
die Unterabschnitte „Bildungs- und Lehraufgabe"
sowie „Lehrstoff" zu lauten
„Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht richtet sich nach den Anforderungen
der entsprechenden Pflichtfächer der
Hochschule für Musik bzw. der Konservatorien
mit Öffentlichkeitsrecht.
Die aktive Musikpflege soll die Schüler in erster
Linie zur Musik als Beruf hinführen; sofern sie
jedoch nicht die Musik als Beruf ergreifen, soll
sie ihnen Anregungen zu eigenem Musizieren
für ihr ganzes Leben vermitteln.
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung
(2 Wochenstunden)
Notenschrift (historische Entwicklung, Tonbuchstaben
und Solmisation, C-, F- und G-
Schlüssel, Oktaveinteilung, Choralnotation, neue
Notationsformen), Rhythmus und Rhythmik
(Notenwerte, Pausenzeichen, unregelmäßige Teilungen,
Polyrhythmik), Taktarten und Metrik
(metrische Grundtypen, Taktwechsel und Taktkombinationen,
Synkope, Taktieren), Intervalle
(Begriff und Namen, Gattungen, Umkehrung,
Alteration, Enharmonik, Konsonanz und Dissonanz
in historischer Betrachtung), Tonleitern
und Tonarten (Dur, Moll, Kirchentöne, Pentatonik,
Ganztonreihe, chromatische Tonleiter),
Dynamik, Phrasierung und Artikulation, Tempo-
und Vortragsbezeichnungen sowie die gehörsmäßige
Erfassung der genannten Parameter (Gehörbildung).
Instrumentenkunde (1 Wochenstunde)
1. Grundlagen der musikalischen Akustik
Physikalische Grundlagen, Schall — Geräusch —
Ton — Klang, Schwingungsformen, Frequenz,
Amplitude, Partialtonreihe (Obertonreihe), Resonanz,
Klangspektren verschiedener Instrumente
(Tonhöhe, Tonstärke, Klangfarbe), Intervalle
in akustischer Betrachtung, Grundbegriffe
der elektronischen und elektro-akustischen Musik,
Tonsysteme (Pythagoräisches und Harmonisches
System, Temperierte Stimmung), Sekundäre
Klangerscheinungen (Interferenz, Schwebungen,
Kombinationstöne), Probleme der Raumakustik.
2. Die Musikinstrumente
Die menschliche Stimme und ihre Verwendung
in der Musik, Struktur und Tonerzeugung
der Orchesterinstrumente, Gruppierung der Instrumente
nach Eigenart des schwingenden Teiles
(Idiophone, Membranophone, Chordophone,
Aerophone, Elektrophone) und nach der schwingungserregenden
Tätigkeit (Schlag-, Zupf-,
Streich- und Blasinstrumente), Vorführung und
Besprechung der einzelnen Instrumente (Bau,
Spielart, Stimmung, Notation, Stimmlage, Klangfarbe,
Verwendungsmöglichkeiten, Hinweise auf
historische Entwicklung), Fragen der Instrumentation,
instrumentale Besetzungsformen, das Partiturbild
in den einzelnen Epochen.
Praktisches Musizieren, Stimmbildung (2 Wochenstunden)
Siehe didaktische Grundsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Harmonielehre I (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Akkordlehre (Terzschichtung,
Arten von Dreiklängen, Stufendreiklänge, Funktionen),
Darstellung des Dreiklanges im vierstimmigen
Satz (Oktav-, Quint-, Terzlage, Verdopplungen,
enge und weite Stellung, Klavier- bzw.
Chorsatz), Verbindung von Dreiklängen
(Stimmführungsregem, Kadenz), Stellvertretung,
von Dreiklängen, Schlußbildungen (Ganz-, Halb-,
Trugschluß, barocke Kadenz mit Sixte ajoutée,
Neapolitanischer Sextakkord in der Kadenz),
Dreiklangsumkehrungen (Generalbaßschrift,
Sextakkord, Quartsextakkord als Konsonanz und
Dissonanz), Sept- und Nonakkorde (Dominantseptakkord
mit Auflösungen, Umkehrungen,
Dominantseptnonakkord in der Musik des
19. Jahrhunderts, Nebenseptakkorde und ihre
Wetterführung, Nebenseptnonakkorde als „Farben-
und Reizklänge"), Harmoniefremde Töne
(Durchgang, Wechselnoten, Vorhalt, Antizipation,
liegende Stimmen), auskomponierte Stufen
(Wechseldominante), Freiheiten der Stimmführung
(parenthetische und vikariierende Weiterführung),
melodische Einflüsse auf die Harmoniegestaltung
(Sequenz, veränderliche Leittöne in
Moll).
Formenlehre 1. Teil (1 Wochenstunde);
1. Elementare Formbegriffe (Motiv, Figur),
Formungsprinzipien, periodische Formbildungen;
Thema aus Fortspinnung, Antithese oder Improvisation;
homophone und polyphone Satztechnik;
Einteilung in Reihungsformen; Entwicklungsformen
und Freie Formen.
2. Formen und Gattungen der Instrumentalmusik
Dreiteiliger Liedtypus, Rondo; Fuge und andere
polyphone Formen (Invention, Kanon u. a.),
Choralvorspiel; barocke Zyklen (Suite, Kirchen-
und Kammersonate, Concerto grosso), Klassische
Sonate und Symphonie (die Sonatenform und
ihre historische Entwicklung), Formen der Variation
(frühbarocke Lied- und Tanzvariation,
Chaconne und Passacaglia, ornamentale und
figurale Variation der Klassik und Romantik),
Charakterstücke, Programmusik, Formen im
Jazz, Möglichkeiten der Formentwicklung (Kombination,
Auflösung, konstruktive Neugestaltung),
Zwölftontechnik, Serielle Musik, Formprobleme
in der elektronischen Musik.
Praktisches Musizieren, Stimmbildung (2 Wochenstunden)
Siehe didaktische Grundsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Harmonielehre II und Einführung in den Kontrapunkt
(2 Wochenstunden)
Volksliedsatz (drei- und vierstimmig, vokal und
instrumental), Chorsatz (Choralsatz bei Schütz
und Bach), kirchentonale Wendungen, Grundzüge
der diatonischen Modulation (Modulationsweg,
Umdeutung, Fortschreitungsmöglichkeiten
und Abkürzungswege, Sequenzbildungen, Literaturbeispiele),
Elementarbegriffe der Chromatik
und Enharmonik (Alteration, Querstand, Leittöne,
Ausweichungen, alterierte Akkorde, chromatisch-
enharmonische Modulation, übermäßiger
Dreiklang, verminderter Septakkord, Terzverwandtschaft),
Grundlagen neuer Harmoniesysteme
(Hinweise auf „Unterweisung im Tonsatz"
von Hindemith, Erweiterung der Tonalität,
Dodekaphonie, Serielle Musik).
Kontrapunktische Begriffe, Regeln und Gesetze,
Melodienbildung und Stimmführungsregeln,
Arten des kontrapunktischen Satzes, kontrapunktische
Formungsprinzipien (J. J. Fux,
J. S. Bach).
Formenlehre 2. Teil (1 Wochenstunde)
Formen und Gattungen der Vokalmusik
Das Wort-Ton-Verhältnis, Formen der Gregorianik,
Liedformen von den Minnesängern bis
zur Moderne, Entwicklungsstufen der Motette,
die Vertonung des lateinischen Ordinariums,
Madrigaltypen, zyklische Formen (Kantate,
Passion, Oratorium, Oper).
Praktisches Musizieren, Stimmbildung (2 Wochenstunden)
Siebe didaktische Grundsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, je zwei im Semester.
8. Klasse (5 Wochenstunden)
Musikgeschichte I (3 Wochenstunden)
Die Entwicklung der abendländischen Musik
bis zur Frühromantik
Die Musik der Griechen (allgemeine Charakteristik,
Musiktheorie, Ethoslehre, Instrumente und
Formen), Gregorianik (Tonsystem, Wesen und
Formen des Gregorianischen Chorals), außerliturgische
Einstimmigkeit (geistliches und weltliches
Lied, Minnesang und Meistergesang,
Musik der Spielleute und Vaganten). Die mehrstimmige
Musik des Mittelalters (Ars antiqua,
Ars nova in Frankreich und Italien), die frankoflämische
Musik des 15. und 16. Jahrhunderts
(die Hauptmeister der Niederländischen Generation
und ihr Kompositionsstil), die Venezianische
Schule, die Römische Schule, evangelische
Kirchenmusik, die vokale Gesellschaftskunst des
16. Jahrhunderts (Italien, Frankreich, England,
deutscher Sprachbereich), Entstehung und Entwicklung
der Oper (der monodische Stil, Zentren
in Italien, Auswirkungen auf andere Länder), die
Musik des Barock (Charakteristik der Epoche;
Persönlichkeit, Bedeutung, Schaffen und Stellung
der wichtigsten Komponisten, ausführliche Besprechung
und stilistische Analyse von wenigstens
zwei Werken), die Stilwende um 1750
(Musik und Gesellschaft im 18. Jahrhundert, die
Vorklassik, die Reform der Oper), die Wiener
Klassik (der klassische Stil, Leben und Werke der
Wiener Klassiker, ausführliche Besprechung und
stilistische Analyse von wenigstens drei Werken),
das Wesen der romantischen Musik, dargestellt
anhand von Werken der Frühromantik.
Praktisches Musizieren, Stimmbildung (2 Wochenstunden)
Siehe didaktische Grundsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten (je zwei im Semester), davon
zwei zweistündig.
9. Klasse (6 Wochenstunden)
Musikgeschichte II (4 Wochenstunden)
Die Entwicklung der Musik von der Romantik
bis zur Gegenwart
Die Romantik als musikgeschichtliche Epoche
(Grundzüge und Entwicklungslinien; Besprechung
von Werken der Komponisten, die diese Epoche
geprägt halben, unter besonderer Berücksichtigung
der klanglichen Erscheinungen und der Formgebung
sowie ihrer stilistischen Stellung), das
nationale Musikschaffen in den verschiedenen
Ländern Europas, Stilrichtungen der Musik um
1900 (Impressionismus, Expressionismus), Auflösung
der Tonalität, Reaktionen auf den Zerfall
der Tonalität (Folklorismus, Dodekaphonie,
Serielle Musik, Klangexperimente), die „Wiener
Schule" und ihre Auswirkung auf die Gegenwartsmusik,
die Klassiker der Moderne, Musique
concrète, Elektronik, Aleatorik, die Entwicklung
des Musiktheaters im 20. Jahrhundert, die Entwicklung
des Jazz und sein Einfluß auf die europäische
Musik; Beat, Pop und Schlagermusik;
Einordnung und Versuch einer Wertung gegenwärtiger
Musikströmungen, Erziehung zu kritischer
Stellungnahme zum zeitgenössischen Musikschaffen,
die österreichischen Komponisten der
Gegenwart.
Musiksoziologie und Musikästhetik
Die Bedeutung der Musik für den Menschen,
das Publikum und seine Verhaltensweisen gegenüber
der Musik, Musik und Musiker in der jeweiligen
Gesellschaftsordnung, die soziale Stellung
des Künstlers in den einzelnen Epochen, Musik
als Wirtschaftsfaktor, Auswertung von Musikkritiken,
der Wandel des Klangideals in der
Musik, die Elemente der Musik (Melodie, Rhythmus,
Harmonik usw.) in ästihetischer Deutung,
Formenspiel und außermusikalische Aussage,
musikalische Symbolik, Musik und Weltanschauung.
Stillkunde und Formanalyse
Der Begriff der Analyse und seine Beziehung
zum Stilbegriff, objektive Kriterien des Aufbaues
und des Ausdrucks eines musikalischen Kunstwerkes;
die einzelnen Formtypen in ihrer historischen
Entwicklung, ihre Ableitung und Einordnung;
die analytische Betrachtung des Stilbegriffes
an repräsentativen Gattungen der verschiedenen
Jahrhunderte.
Praktisches Musizieren, Stimmbildung (2 Wochenstunden)
Siehe didaktische Grundsätze.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.";
c) hat im Pflichtgegenstand „Musikkunde",
Unterabschnitt „Didaktische Grundsätze" an die
Stelle des letzten Absatzes samt dessen Überschrift
(„Leistungsbeurteilung:") folgender Absatz
zu treten
„Schriftliche Arbeiten
Zur Entwicklung und Schulung des musikalischen
Vorstellungsvermögens ist es erforderlich,
daß der Schüler klangliche Eindrücke nicht nur
erkennen, sondern auch schriftlich (z. B. in einer
bestimmten Notationsform) wiedergeben kann.
Schriftliche Aufgaben zum Verständnis des Harmonieverlaufs
(z. B. Akkordverbindungen,
Generalbaß-Ausführung, Modulationen, Lied- und
Instrumentalsätze) sind von der 6. Klasse an
für das jeweilige Lehrstoffgebiet zu stellen und
laufend zu erweitern. Einer schriftlichen Darlegung
sowohl formaler Kriterien im Aufbau
eines musikalischen Kunstwerks als auch stilistischer
Merkmale eines Musikstücks, der zusammenfassenden
Darstellung einzelner Teilgebiete des
Lehrstoffs, wie z. B. der Charakteristik einer
Epoche, kommt besondere Bedeutung zu. Der
Schüler ist auch zur schriftlichen Formulierung
einer persönlichen Stellungnahme zu musikalischen
Problemen und musikhistorischen Fragen
anzuleiten."
6. In der Anlage a/sp (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der
sportlichen Ausbildung) hat im Abschnitt I die
letzte Zeile der Stundentafel zu lauten
„Gesamtwochenstundenzahl
34 36 35 34 139".
7. In der Anlage a/me (Lehrplan des Mathematischen
Realgymnasiums mit zusätzlicher Ausbildung
in Metallurgie), Abschnitt V (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze),
hat der Pflichtgegenstand „Mathematik" zu
lauten
„MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Darüber hinaus ist dort, wo sich die Möglichkeit
bietet, an Hand von lebensnahen Aufgaben
das numerische Rechnen und der Gebrauch des
Taschenrechners zu pflegen.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Wiederholung: die Zahlenmengen N, Z, Q, R;
Darstellung auf der Zahlengeraden; Rechengesetze,
Anwendung beim Lösen von linearen
Gleichungen und Ungleichungen mit einer
Variablen. Lineare Gleichungen mit zwei und
drei Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprungfunktionen.
Wiederholung einiger geometrischer Abbildungen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion. Bijektive Funktionen.
Relationen. Kartesisches Produkt.
Äquivalenzrelationen als Beispiele für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung einer
Menge.
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren mit
Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Lineare Ungleichungen in zwei Variablen.
Lineare Optimierung.
Lineare Abhängigkeit; Rang eines Gleichungssystems.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Algebraische Operationen. Gruppen. Zusammenfassung
der Grundgesetze für rationale
Zahlen (Körper). Hinweise auf Isomorphien.
Potenzmengenalgebra. Schaltalgebra. Potenzen
mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen mit
Potenzen.
Dualsystem.
Teilbarkeit, Kongruenzen und Restklassen.
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen
über R.
Zahlenfolgen (einschließlich geometrischer
Reihen): Monotonie, Grenzwert.
Schranken und Grenzen von Zahlenmengen.
Potenzen mit rationalen Exponenten. Rechnen
mit Wurzeln.
Potenzfunktionen.
Exponentialfunktionen und logarithmische
Funktionen (auch mit der Basis e).
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile.
Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Additionstheoreme für die Sinus- und Kosinusfunktion.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Abstands- und Flächenberechnungen.
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis
und Gerade.
Rechnerische Behandlung geometrischer Abbildungen
unter Verwendung von Matrizen.
Addition und Multiplikation von Matrizen.
Gleichungen von Ellipse, Hyperbel und Parabel
in Hauptlage.
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationalen
Exponenten, der rationalen Funktionen und der
Winkelfunktionen.
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Höhere Ableitungen. Diskussion von Polynomfunktionen,
Diskussion von rationalen Funktionen.
Extremwertaufgäben.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
BOOLEsche Algebra. Aussagenlogik.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon zwei zweistündig.
9. Klasse (4 Wochenstunden)
Stammfunktionen. Bestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung-
Flächeninhalt und Rauminhalt.
Die Ableitung der Funktionen f mit f(x) =
In x und f(x) = ex ; die Differentialgleichung;
y´ = k.y.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
Exemplarische Behandlung der axiomatischen
Methode.
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
des Lehrstoffs der Oberstufe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Mathematischen Realgymnasiums,
Anlage a."
8. In der Anlage b (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums),
Abschnitt V (Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
a) ist vor dem Unterabschnitt „Unverbindliche
Übungen" der Übergangsstufe folgender Unterabschnitt
einzufügen
„Freigegenstände
INSTRUMENTALMUSIK
(2 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
WERKERZIEHUNG
(2 Wochenstunden)
Wie Pflichtgegenstand „Werkenziehung".
KURZSCHRIFT
(2 Wochenstunden)
Wie Freigegenstand „Kurzschrift" für die 5. bis
7. Klasse.
MASCHINSCHREIBEN
(2 Wochenstunden)
Wie Freigegenstand „Maschinschreiben" für die
5. bis 7. Klasse.";
b) hat im Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"
des Teiles „5. bis 8. Klasse" der Pflichtgegenstand
„Mathematik" zu lauten
„MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan des Humanistischen
Gymnasiums, Anlage a.
6. bis 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Humanistischen Gymnasiums,
Anlage a.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender
Geometrie und am Oberstufenrealgymnasium
mit ergänzendem Unterricht in Biologie
und Umweltkunde sowie in Physik und in
Chemie
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Wiederholung: die Zahlenmengen N, Z, Q, R;
Darstellung auf der Zahlengeraden; Rechengesetze,
Anwendung beim Lösen von linearen Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen.
Lineare Gleichungen mit zwei und drei Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprungfunktionen.
Wiederholung einiger geometrischer Abbildungen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion. Bijektive Funktionen.
Relationen. Kartesisches Produkt.
Äqiuivalenzrelationen als Beispiele für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung einer
Menge.
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren mit
Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Lineare Ungleichungen in zwei Variablen.
Lineare Optimierung.
Lineare Abhängigkeit; Rang eines Gleichungssystems.
Algebraische Operationen. Gruppen. Zusammenfassung
der Grundgesetze für rationale
Zahlen (Körper). Hinweise auf Isomorphien.
Potenzmengenalgebra. Schaltalgebra.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen
mit Potenzen.
Dualsystem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten.
6. bis 8. Klasse
Wie Lehrplan des Realistischen Gymnasiums,
Anlage a.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a mit folgenden Abweichungen
Folgender Absatz ist dem ersten Absatz voranzustellen
„In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen
der Schüler angepaßte Wiederholung des
wesentlichen Lehrstoffs der Unterstufe gesichert
werden, daß von einem einigermaßen gleichen
Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffs
ausgegangen werden kann."
Der letzte Absatz ist durch folgenden Absatz
zu ersetzen
„Im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender
Geometrie und im Oberstufenrealgymnasium
mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde
sowie in Physik und in Chemie
müssen im Vergleich zum Oberstufenrealgymnasium
mit Instrumentalmusik nicht nur zusätzliche
Stoffgebiete durchgenommen werden, sondern
es soll auch in höherem Maße eine Vertiefung
erfolgen, vor allem durch eine verstärkte
Beweisführung, durch vielfältigere Anwendungen,
durch stärkere Betonung der Aspekte der Numerischen
Mathematik und durch teils schwierigere
Aufgabenstellungen."
9. In der Anlage c (Lehrplan des Aufbaugymnasiums
und des Aufbaurealgymnasiums), Abschnitt
V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze), haben im Pflichtgegenstand
„Mathematik" die „didaktischen Grundsätze" zu
lauten
„Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a, mit folgenden Abweichungen
Vor dem vorletzten Absatz ist einzufügen
„In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen
der Schüler angepaßte Wiederholung des
wesentlichen Lehrstoffs der Unterstufe gesichert
werden, daß von einem einigermaßen gleichen
Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffs
ausgegangen werden kann."
Der letzte Absatz hat zu tauten
„Im Aufbaurealgymnasium müssen im Vergleich
zum Aufbaugymnasium nicht nur zusätzliche
Stoffgebiete durchgenommen werden, sondern
es soll auch in höherem Maße eine Vertiefung
erfolgen, vor allem durch eine verstärkte
Beweisführung, durch, vielfältigere Anwendungen,
durch stärkere Betonung der Aspekte der Numerischen
Mathematik und durch teils schwierigere
Aufgabenstellungen."
10. In der Anlage d (Lehrplan des Gymnasiums
für Berufstätige und des Realgymnasiums für
Berufstätige), Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze) ist vor dem
Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde"
einzufügen
„MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Grundrechenoperationen mit natürlichen,
ganzen und rationalen Zahlen, auch unter Verwendung
von Klammern. Grundbegriffe der
Mengenalgebra. Kartesisches Produkt von Mengen.
Punktmengen.
Geometrische Grundkonstruktionen, Schiebung,
Drehung, Spiegelung. Strahlensatz; zentrische
Streckung. Dreieck, Viereck, Kreis.
2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Begriff der Variablen. Umformen von Termen.
Gebrauch mathematischer Tafeln und des
Taschenrechners.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit
einer Variablen über dem Körper der rationalen
Zahlen (Grundmenge, Lösungsmenge).
Flächenberechnungen: Satzgruppe des Pythagoras.
Oberfläche und Rauminhalt von Würfel,
Quader, Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel,
Kugel.
3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen.
Lineare Funktionen und einige nichtlineare
Funktionen, insbesondere die Funktionen f mit
und
deren graphische Darstellung. Beispiele für
Sprungfunktionen.
Der allgemeine Funktionsbegriff.
Zusammensetzung von Funktionen. Inverse
Funktion. Bijektive Funktionen. Rektionen.
Äquivalenzrelationen als Beispiel für Relationen
in einer Menge; Klasseneinteilung der Menge.
4. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Vektoren der Ebene und des Raumes. Zahlenpaare
und Zahlentripel als Vektoren. Addition
von Vektoren, Multiplikation von Vektoren mit
Skalaren.
Parameterdarstellung einer Geraden in der
Ebene und im Raum.
Parameterdarstellung einer Ebene im Raum.
Geometrische Interpretation der linearen Gleichungen
in zwei und drei Variablen.
Algebraische Operationen. Gruppen.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten; Rechnen
mit Potenzen.
5. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen
über R.
Zahlenfolgen (einschließlich geometrischer
Reihen): Monotonie, Grenzwert.
Schranken und Grenzen von Zahlenmengen.
Potenzen mit rationalen Exponenten. Rechnen
mit Wurzeln. Potenzfunktionen.
Exponentialfunktionen und logarithmische
Funktionen (auch mit der Basis e).
6. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile.
Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Skalares Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Abstands- und Flächenberechnungen.
6. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile.
Bogenmaß eines Winkels.
Winkelfunktionen.
Additionstheoreme für die Sinus- und Kosinusfunktion.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.
Gleichung einer Geraden in der Ebene und
einer Ebene im Raum (Normalvektorform).
Anwendung auf Abstands- und Flächenberechnungen.
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis und
Gerade.
Gleichung von Ellipse, Hyperbel und Parabel
in Hauptlage.
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Gleichung des Kreises und der Kugel. Kreis und
Gerade.
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationalen
Exponenten und der rationalen Funktionen.
Höhere Ableitungen.
Diskussion von Polynomfunktionen.
7. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Der Körper der komplexen Zahlen. Gaußsche
Zahlenebene.
Abspalten von Linearfaktoren bei Gleichungen
höheren Grades.
Stetigkeit, Grenzwert, Ableitung von Funktionen.
Deutungen der Ableitung.
Ableitung der Potenzfunktionen mit rationalen
Exponenten, der rationalen Funktionen und der
Winkelfunktionen.
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Höhere Ableitungen. Diskussion von Polynomfunktionen,
Diskussion von rationalen Funktionen.
Extremwertaufgaben.
8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Ableitung der zusammengesetzten Funktion.
Extremwertaufgaben.
Stammfunktionen. Bestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung.
Flächeninhalt und Rauminhalt.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum.
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
8. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Stammfunktionen. Bestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung.
Flächeninhalt und Rauminhalt.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:.
Häufigkeiten; Wahrscheinlichkeit; Ereignisraum;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilung; Erwartungswert
und Varianz; Mittelwert und Streuung.
BOOLEsche Algebra. Aussagenlogik.
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Die Ableitung der Funktionen f mit f(x) =
In x und f(x) = ex ; die Differentialgleichung,
y´ = k . y .
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
des gesamten Lehrstoffs.
Schriftliche Arbeiten (1. bis 9. Halbjahrslehrgang)
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Je zwei Schularbeiten (im 7. und 8. Halbjahrslehrgang
zweistündig, im 9. Halbjahrslehrgang,
die erste Schularbeit zweistündig, die zweite dreistündig).
Didaktische Grundsätze
Die Einführung in den Mathematikunterricht
muß an den allgemeinbildenden höheren Schulen
für Berufstätige auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse
der Studierenden besonders Bedacht
nehmen, um allmählich einen gleichen Leistungsstand
zu ermöglichen. Dabei wird im 1. und
im 2. Halbjahrslehrgang und zum Teil auch.
noch im 3. Halbjahrslehrgang der Lehrstoff der
Unterstufe wiederholt. Dem Studierenden soll
ein ganzheitliches Bild der Mathematik geboten
werden. Er soll Zusammenhänge und Wechselbeziehungen
zwischen den einzelnen Stoffgebieten
deutlich erfassen und daraus strukturelle Beziehungen
ableiten können. Ebenso sollen ihm
die Wechselbeziehungen zwischen der Mathematik
und anderen Wissensbereichen bewußt werden.
Durch das Herausstellen der Zusammenhänge
und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen
Stoffgebieten ist eine Verflechtung anzustreben.
Damit ergeben sich viele Anknüpfungspunkte,
Querverbindungen und Übersichten im
Lehrstoff jedes Halbjahrslehrganges und auch
aufeinanderfolgender Halbjahrslehrgänge ebenso
wie Möglichkeiten zur Sicherung des Unterrichtsertrages,
einer häufigen Wiederholung sowie
einer zeitökonomischen Behandlung des Lehrstoffs.
Die Verflechtung von verschiedenen Stoffgebieten
soll unter Bezugnahme auf ihren
strukturellen Hintergrund insbesondere auch
durch zahlreiche Übungsaufgaben verstärkt werden.
Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes
sind als Ausgangspunkte nach Möglichkeit Probleme
aus anderen Wissenschaften oder aus dem
täglichen Leben zu wählen. Im Anschluß an
motivierende Beispiele ist eine Formalisierung
oder Exaktifizierung in Form der zu behandelnden
Definitionen und Lehrsätze durchzuführen.
Sodann wird, wenn dies möglich ist, ein
Beweis des Satzes erfolgen. Schließlich ist die
Behandlung eines bestimmten Lehrstoffgebietes
durch möglichst zahlreiche und vielfältige Anwendungen
und Übungsaufgaben abzuschließen;
dabei sollen, wo immer dies möglich ist, analoge
Beweise als Aufgaben gestellt werden. Bei
den Anwendungen sind die vielfältigen Querverbindungen
zwischen der Mathematik und
anderen Wissenschaften, insbesondere den Naturwissenschaften,
der Technik, den Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften sowie der Philosophie
(mathematische Logik) aufzuzeigen. Durch Klarstellung
der dabei gemachten Annahmen, insbesondere
der Vereinfachungen, sowie allenfalls
durch Beispiele, bei denen derselbe Sachverhalt
mit Hilfe verschiedener Modelle behandelt wird,
sollen die Möglichkeiten, die Schwierigkeiten und
die Grenzen der Anwendbarkeit der Mathematik
aufgezeigt werden.
Dem Studierenden ist stets die Beweisbedürftigkeit
mathematischer Aussagen klarzumachen,
sein kritisches Verständnis für mathematische
Beweise ist zu schulen; die klare Unterscheidung
der Begriffe Axiom, Satz, Definition
ist zu fordern. Auf korrekten Gebrauch der
mathematischen Symbole, deren Bedeutung und
Zweckmäßigkeit dem Studierenden bewußt werden
soll, ist zu achten. Besonderer Wert ist
auf exakten mündlichen und schriftlichen Ausdruck
zu legen.
Bei der Wiederholung und Zusammenfassung
im 9. Halbjahrslehrgang soll durch stärkere Betonung
logischer und axiomatischer Gesichtspunkte
eine wesentliche Vertiefung der Einsichten
angestrebt werden. Dieser abschließende Überblick
über die Mathematik soll das Verständnis
für ihre Denkweisen und Arbeitsmethoden
wecken.
Im Realgymnasium für Berufstätige müssen
im Vergleich zum Gymnasium für Berufstätige
nicht nur zusätzliche Stoffgebiete durchgenommen
werden, sondern es soll auch in höherem
Maße eine Vertiefung erfolgen, vor allem durch
eine verstärkte Beweisführung, durch vielfältigere
Anwendungen, durch stärkere Betonung der
Aspekte der Numerischen Mathematik und durch
teils schwierigere Aufgabenstellungen."
ARTIKEL II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung
folgenden Tag in Kraft, soweit die folgenden
Absätze nicht anderes bestimmen.
(2) Art. I Z. 1 lit. a, Z. 8 lit. b und Z. 9
tritt hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September
1978, hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September
1979, hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September
1980 und hinsichtlich der 8. Klasse mit
1. September 1981 in Kraft.
(3) Art. I Z. 5 lit. a und Z. 7 tritt hinsichtlich
der 5. Klasse mit 1. September 1978,
hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September 1979,
hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September 1980,
hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 1981
und hinsichtlich der 9. Klasse mit 1. September
1982 in Kraft.
(4) Art. I Z. 5 lit. b und c tritt hinsichtlich der
7. Klasse mit 1. September 1978, hinsichtlich der
8. Klasse mit 1. September 1979 und hinsichtlich
der 9. Klasse mit 1. September 1980 in Kraft.
(5) Art. I Z. 10 tritt hinsichtlich des 1. Halbjahrslehrganges
mit 1. September 1978, hinsichtlich
des 2. Halbjahrslehrganges mit
1. Feber 1979, hinsichtlich des 3. Halbjahrslehrganges
mit 1. September 1979, hinsichtlich des
4. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber 1980, hinsichtlich
des 5. Halbjahrslehrganges mit 1. September
1980, hinsichtlich des 6. Halbjahrslehrganges
mit 1. Feber 1981, hinsichtlich des 7. Halbjahrslehrganges
mit 1. September 1981, hinsichtlich
des 8. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber 1982
und hinsichtlich des 9. Halbjahrslehrganges mit
1. September 1982 in Kraft.