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114_1961 AT

114. Kundmachung: Kündigung des Berner Übereinkommens zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst durch die Vereinigte Arabische Republik für Syrien.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 114. Kundmachung: Kündigung des Berner Übereinkommens zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst durch die Vereinigte Arabische Republik für Syrien.

Nach Mitteilung der Schweizerischen Botschaft

in Wien hat die Vereinigte Arabische Republik

das Berner Übereinkommen zum Schutz von

Werken der Literatur und der Kunst vom 9. September

1886, revidiert in Berlin am 13. November

1908 und in Rom am 2. Juni 1928, BGBl.

Nr. 197/1936, dem Syrien als Vertragsland angehörte,

für Syrien am 12. Jänner 1961 gekündigt.

Gemäß Artikel 29 Absatz 1 dieses Übereinkommens

wird die Kündigung am 12. Jänner

1962 wirksam werden.

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