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114_1956 AT

114. Kundmachung: Kündigung des Übereinkommens über die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen durch die Republik Österreich.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 114. Kundmachung: Kündigung des Übereinkommens über die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen durch die Republik Österreich.

Gemäß Art. 59 des Protokolls über Straßenverkehrszeichen

vom 19. September 1949, BGBl.

Nr. 222/1955, wurde das Übereinkommen über

die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen vom

30. März 1931, BGBl. Nr. 355/1936, am 2. Mai

1956 durch die Republik Österreich mit Note

der österreichischen Vertretung bei den Vereinten

Nationen an den Generalsekretär der Vereinten

Nationen aufgekündigt.

Gemäß Art. 15 des Übereinkommens wird die

Kündigung durch die Republik Österreich am

2. Mai 1957 wirksam.

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