114_1956
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114. Kundmachung: Kündigung des Übereinkommens über die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen durch die Republik Österreich.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 114. Kundmachung: Kündigung des Übereinkommens über die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen durch die Republik Österreich.
1956_114_0 114. Kundmachung: Kündigung des Übereinkommens über die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen durch die Republik Österreich.
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Gemäß Art. 59 des Protokolls über Straßenverkehrszeichen
vom 19. September 1949, BGBl.
Nr. 222/1955, wurde das Übereinkommen über
die Vereinheitlichung der Verkehrszeichen vom
30. März 1931, BGBl. Nr. 355/1936, am 2. Mai
1956 durch die Republik Österreich mit Note
der österreichischen Vertretung bei den Vereinten
Nationen an den Generalsekretär der Vereinten
Nationen aufgekündigt.
Gemäß Art. 15 des Übereinkommens wird die
Kündigung durch die Republik Österreich am
2. Mai 1957 wirksam.