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114_1951 AT

114. Kundmachung: Erlöschen der Konzession für die Lokalbahn von Baden nach Vöslau.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 114. Kundmachung: Erlöschen der Konzession für die Lokalbahn von Baden nach Vöslau.

Das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe als Eisenbahnbehörde hat

gemäß § 11 Abs. 1 lit. c des Eisenbahngesetzes

vom 30. April 1943, Deutsches RGBl. II S. 138,

die mit der Konzessionsurkunde vom 29. Juli

1892, RGBl. Nr. 159, erteilte und mit Kundmachung

des Eisenbahnministeriums vom

19. November 1898, RGBl. Nr. 209, der Actiengesellschaft

der Wiener Localbahnen übertragene

Konzession für die Lokalbahn mit elektrischem

Betriebe von Baden nach Vöslau mit 16. April

1951 für erloschen erklärt.

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