113_1995
AT
113. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 113. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1995_113_0 113. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Spanien am 29. Dezember 1994 die gemäß Art. 11 zweiter Absatz des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (BGBl. Nr. 446/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 150/1994) notifizierte Behörde Kundgemacht in BGBl. Nr. 550/1987 wie folgt geändert: la Direccion General de Codificacion y Cooperacion Juridica International, Ministerio de Justicia e Interior.