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113_1991 AT

113. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 113. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht

der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl.

Nr. 537/1990, wird wie folgt geändert

In den §§ 1 und 2 entfallen die Worte „oder

Kuwait".

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