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113_1990 AT

113. Kundmachung: Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 113. Kundmachung: Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem

Abbau der Ozonschicht führen (BGBl.

Nr. 283/1989) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunde

Australien 19. Mai 1989

Burkina Faso 20. Juli 1989

Island 29. August 1989

Jordanien 31. Mai 1989

Kamerun 30. August 1989

Malaysia 29. August 1989

Malediven 16. Mai 1989

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkünde

Thailand 7. Juli 1989

Trinidad und Tobago 28. August 1989

Tunesien 25. September 1989

Ungarn 20. April 1989

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen zufolge hat die Europäische

Wirtschaftsgemeinschaft am 29. August 1989

erklärt, daß in Übereinstimmung mit dem üblichen

Vorgehen innerhalb der EG der finanzielle Anteil

der Gemeinschaft an dem Wiener Übereinkommen

zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer

Protokoll für die Gemeinschaft keinen anderen als

den administrativen Aufwand, der 2,5% der

gesamten administrativen Kosten nicht übersteigen

darf, zur Folge haben darf.

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