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113_1974 AT

113. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 174 Innsbrucker Straße im Bereich der Stadt Innsbruck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 113. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 174 Innsbrucker Straße im Bereich der Stadt Innsbruck

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 174

Innsbrucker Straße wird im Bereich der Stadt

Innsbruck wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Bereich der Kreuzung Egger-Lienz-Straße/

Holzhammer Straße, führt der Holzhammer

Straße folgend bei Fluß-km 299,70 über den Inn

und endet der Bachlechner Straße folgend an der

Kreuzung Bachlechner Straße/B 171 Tiroler

Straße.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Stadt Innsbruck aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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