113. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 174 Innsbrucker Straße im Bereich der Stadt Innsbruck
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 174
Innsbrucker Straße wird im Bereich der Stadt
Innsbruck wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Bereich der Kreuzung Egger-Lienz-Straße/
Holzhammer Straße, führt der Holzhammer
Straße folgend bei Fluß-km 299,70 über den Inn
und endet der Bachlechner Straße folgend an der
Kreuzung Bachlechner Straße/B 171 Tiroler
Straße.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Stadt Innsbruck aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.