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112_1995 AT

112. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 112. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches und der Russischen Föderation haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 55/1994) hinterlegt bzw. erklärt, sich auch weiterhin an den Vertrag gebunden zu erachten

Staaten:der Beitrittsurkunde bzw.

Datum der Hinterlegung

Kontinuitätserklärung

Bosnien-Herzegowina 15. August 1994

Georgien 7 März 1994

Kasachstan 14. Februar 1994

Kirgisistan 5. Juli 1994

Moldau 11. Oktober 1994

Turkmenistan 29. September 1994

Ukraine 5. Dezember 1994

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