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112_1985 AT

112. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 112. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von

Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 134/1984,

wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

31. März 1986 außer Kraft."

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