112_1985
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112. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 112. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1985_112_0 112. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,
BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe von
Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr. 134/1984,
wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
31. März 1986 außer Kraft."