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112_1979 AT

112. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 112. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973, 182/1974 und

228/1977 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

An den folgenden Akademien ist im Studienjahr

1978/79 höchstens die nachstehende Anzahl

von Begabtenstipendien zu vergeben

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