112_1979
AT
112. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 112. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79
1979_112_0 112. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1978/79
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des § 34
Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973, 182/1974 und
228/1977 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
An den folgenden Akademien ist im Studienjahr
1978/79 höchstens die nachstehende Anzahl
von Begabtenstipendien zu vergeben