112. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Gesetzestext (1 Artikel)
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde
der Republik Österreich und der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im
Verkehrs- und Postministerium als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik
gemäß Artikel XVI Absatz 2 des Luftverkehrsabkommens
VEREINBARUNG
Die Generaldirektion der Zivilluftfahrt im
Verkehrs- und Postministerium als Oberste Luftfahrtbehörde
der Ungarischen Volksrepublik und
das Bundesministerium für Verkehr als Oberste
Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich
vereinbaren gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens
vom 17. Juli 1959
1. zu Anhang 1, Abschnitt C des Abkommens
a) Das von der Regierung der Ungarischen
Volksrepublik namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen
ist berechtigt, planmäßige
Flugdienste mit Verkehrsrechten
der fünften Luftfreiheit von internationalen
Flughäfen in Ungarn über internationale
Flughäfen in Österreich dreimal wöchentlich
nach Brüssel und umgekehrt zu betreiben.
b) Für das von der Österreichischen Bundesregierung
namhaft gemachte Luftbeförderungsunternehmen
werden die Flugstrecken
und die Frequenzen zur Durchführung von
planmäßigen Flugdiensten mit Verkehrsrechten
der fünften Luftfreiheit über internationale
Flughäfen in Ungarn hinaus festgelegt
werden, sobald die Österreichische
Oberste Zivilluftfahrtbehörde dies verlangt.
2. Diese Vereinbarung tritt mit 1. April 1975
in Kraft und gilt bis 31. Oktober 1975.
Kapfenberg, 9. November 1974
Dr. Herbert Vogl m. p.
Der Leiter der Österreichischen Delegation
Hüvös Sándor m. p.
Der Leiter der Ungarischen Delegation
Die vorstehende Vereinbarung ist gemäß Art. XVI Abs. 2 des österreichisch-ungarischen
Luftverkehrsabkommens vom 17. Juli 1959 durch Notenwechsel zwischen der Österreichischen
Botschaft in Budapest und dem Ministerium des Äußeren der Ungarischen Volksrepublik vom
2. Dezember 1974 beziehungsweise vom 3. Jänner 1975 bestätigt worden.