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112_1959 AT

112. Kundmachung: Beitritt Libyens und der Philippinen zum Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und zum Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 112. Kundmachung: Beitritt Libyens und der Philippinen zum Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und zum Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen sind Libyen und die Philippinen

dem in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen

Internationalen Übereinkommen

zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels,

BGBl. Nr. 704/1922, und dem in Genf

am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Internationalen

Abkommen zur Unterdrückung des

Handels mit volljährigen Frauen, BGBl. Nr. 317/

1936, beide in der Fassung des Protokolls vom

12. November 1947, BGBl. Nr. 204/1950, beigetreten.

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