112_1959
AT
112. Kundmachung: Beitritt Libyens und der Philippinen zum Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und zum Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 112. Kundmachung: Beitritt Libyens und der Philippinen zum Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und zum Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
1959_112_0 112. Kundmachung: Beitritt Libyens und der Philippinen zum Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und zum Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen sind Libyen und die Philippinen
dem in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen
Internationalen Übereinkommen
zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels,
BGBl. Nr. 704/1922, und dem in Genf
am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Internationalen
Abkommen zur Unterdrückung des
Handels mit volljährigen Frauen, BGBl. Nr. 317/
1936, beide in der Fassung des Protokolls vom
12. November 1947, BGBl. Nr. 204/1950, beigetreten.