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112_1948 AT

112. Verordnung: Abänderung der Spezialitätenordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 112. Verordnung: Abänderung der Spezialitätenordnung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die

Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes,

R. G. Bl. Nr. 68/1870, und des § 7 des Gesetzes,

betreffend die Regelung des Apothekenwesens,

R. G. Bl. Nr. 5/1907, wird verordnet

Im § 16, Abs. (1), der Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom

27. März 1947, B.G.Bl. Nr. 99, betreffend

pharmazeutische Spezialitäten (Spezialitätenordnung.),

werden die Worte „bis 30. Juni 1948"

und im § 17 die Worte „binnen Jahresfrist vom

Inkrafttreten dieser Verordnung an" durch die

Worte „bis 30. September 1948" ersetzt.

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