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111_1989 AT

111. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 111. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft

Auf Grund des § 13 Abs. 8 des Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 561/

1978 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung über die Studienordnung

für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft,

BGBl. Nr. 252/1984, wird wie folgt geändert

§ 2 lautet

„§ 2. Das Studium der Angewandten Betriebswirtschaft

wird an der Universität für Bildungswissenschaften

Klagenfurt bis zum Ende des Sommersemesters

1993 eingerichtet."

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