111_1989
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111. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 111. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft
1989_111_0 111. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft
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Auf Grund des § 13 Abs. 8 des Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 561/
1978 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung über die Studienordnung
für den Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft,
BGBl. Nr. 252/1984, wird wie folgt geändert
§ 2 lautet
„§ 2. Das Studium der Angewandten Betriebswirtschaft
wird an der Universität für Bildungswissenschaften
Klagenfurt bis zum Ende des Sommersemesters
1993 eingerichtet."