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111_1983 AT

111. Verordnung: Änderung der Verordnung über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 111. Verordnung: Änderung der Verordnung über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen

Auf Grund des § 42 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes

1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung, BGBl. Nr. 437/1977, über die

tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von

den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung

vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen

in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 102/1980 wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Ein Punkt der in der Anlage festgelegten

Gebührentarife entspricht dem Betrag von 13 S."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 1983 in

Kraft.

(2) Auf Proben, die vor dem 1. April 1983 eingereicht

worden sind, findet diese Verordnung keine

Anwendung.

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