111_1975
AT
111. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 111. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates wurde die Satzung des Europarates,
BGBl. Nr. 121/1956, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 253/1965, 40/1971 und 150/
1971 wie folgt geändert
Artikel 26 hat zu lauten
(Übersetzung)
„ARTIKEL 26
Die Mitglieder haben Anspruch
auf die nachstehend angegebene
Zahl von Sitzen
Gemäß Art. 41 Abs. d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Art. 26 der Satzung am
9. Dezember 1974 in Kraft getreten.