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111_1975 AT

111. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 111. Kundmachung: Änderung der Satzung des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates wurde die Satzung des Europarates,

BGBl. Nr. 121/1956, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 253/1965, 40/1971 und 150/

1971 wie folgt geändert

Artikel 26 hat zu lauten

(Übersetzung)

„ARTIKEL 26

Die Mitglieder haben Anspruch

auf die nachstehend angegebene

Zahl von Sitzen

Gemäß Art. 41 Abs. d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Art. 26 der Satzung am

9. Dezember 1974 in Kraft getreten.

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