Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110_1989 AT

110. Verordnung: Anpassung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 110. Verordnung: Anpassung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 1989

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 567/1985 und BGBl.

Nr. 721/1988 wird verordnet

§ 1. Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit der Verordnung vom

23. Dezember 1988, BGBl. Nr. 760, für das Kalenderjahr

1989 mit 1,021 festgesetzte Anpassungsfaktor

ist in diesem Ausmaß auch für die Anpassung

der Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes

für das Kalenderjahr 1989

verbindlich.

§ 2. Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes

zu leistenden Ausgleichstaxe

beträgt demnach für das Kalenderjahr

1989 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen

wäre, monatlich 1560 S (in Worten: eintausendfünfhundertsechzig

Schilling).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →