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110_1985 AT

110. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die steuerliche Zurechnung von Verlusten bei Kommanditgesellschaften, AÖFV Nr. 158/1977, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 110. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die steuerliche Zurechnung von Verlusten bei Kommanditgesellschaften, AÖFV Nr. 158/1977, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 2. Oktober 1984, V 19/84-11, dem Bundesminister

für Finanzen zugestellt am 4. Dezember

1984, den Erlaß des Bundesministers für Finanzen

vom 4. Mai 1977, GZ 06 1301/2-IV/6/77,

über die steuerliche Zurechnung von Verlusten bei

Kommanditgesellschaften, AÖFV Nr. 158, als

gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Der Erlaß ist nicht mehr anzuwenden.

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