110. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche Kommunikation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
UNESCO
Der Generaldirektor
DG/0.5/SS/CS/9
Paris, 24. Juli 1979
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, auf das Schreiben Nr. 825-
A/79 vom 11. Juni 1979 Bezug zu nehmen, mit
dem Dr. Alwin Westerhof, Ständiger Vertreter
Österreichs bei der UNESCO, die Einladung
Ihrer Regierung zur Abhaltung der oberwähnten
Tagung in Wien übermittelt hat.
Ich möchte der Österreichischen Bundesregierung
meinen besonderen Dank für diese Einladung
aussprechen, welche ich namens der Organisation
gerne annehme.
A. Art und Aufgabenbereich der Tagung
Die Tagung wird auf Grund der von der
Generalkonferenz 'bei ihrer 20. Tagung angenommenen
Resolution 3/9.3/1 und in Übereinstimmung
mit dem entsprechenden Arbeitsplan
(genehmigtes Programm und Budget für 1979—
1980, Paragraph 3570) einberufen.
Ihr Ziel ist eine philosophische Untersuchung
der Beziehung zwischen den Kommunikationsmedien
und dem Wesen der zwischenmenschlichen
Kommunikation auf drei Ebenen —
Kommunikation zwischen Individuen, zwischen
Individuen und Gruppen und zwischen Gruppen
— um die Bedingungen festzustellen, unter
welchen die modernen Informationsmedien echte
zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen.
B. Teilnahme
i) Hauptteilnehmer
Der Kreis der Hauptteilnehmer umfaßt etwa
acht von mir bestellte Experten. Sie nehmen an
der Tagung in privater Eigenschaft teil.
ii) Delegierte
Die Vereinten Nationen und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen und andere
zwischenstaatliche Organisationen, mit denen die
UNESCO Abkommen über gegenseitige Vertretung
geschlossen hat, können Delegierte zu der
Tagung entsenden, wenn sie es wünschen. Die
Gesamtzahl der Teilnehmer, einschließlich der
Delegierten und der Mitglieder des UNESCO
Sekretariats, wird voraussichtlich etwa 18 Personen
betragen.
Ich beehre mich, Ihnen die üblichen Vorschläge
betreffend die Maßnahmen für die Abhaltung
dieser Tagung zur Überprüfung zu
unterbreiten.
I. Ort und Zeit der Tagung
Die Tagung wird in Wien (an einem noch
näher zu bestimmenden Ort) vom 31. Oktober
bis 3. November 1979 stattfinden.
II. Organisation der Tagung
Die Verantwortung für die praktische und
technische Organisation der Tagung wird von
der österreichischen UNESCO-Kommission und
der UNESCO auf der Grundlage eines zu gegebener
Zeit abzuschließenden Vertrages gemeinsam
getragen.
III. Privilegien und Immunitäten
Die Regierung wird in allen Angelegenheiten
bezüglich dieser Tagung die Bestimmungen des
Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten
der Spezialorganisationen und seinem
auf die UNESCO bezüglichen Annex IV, dem die
Republik Österreich seit dem 21. Juli 1950 angehört,
anwenden. Insbesondere wird sie ohne
Unterschied der Staatsbürgerschaft keine Einschränkungen
hinsichtlich des Rechtes auf Einreise
und Aufenthalt in sowie der Ausreise aus
ihrem Gebiet aller jener Personen, die an dieser
Tagung teizunehmen berechtigt sind, verfügen.
IV. Schäden und Unfälle
Die Regierung wird die UNESCO und ihr
Personal Am Hinblick auf alle Klagen, Forderunigen
und andere Inanspruchnahmen klaglos
halten, die sich ergeben aus Schäden oder Beschädigungen
an Personen oder Sachen in den
für die Tagung reservierten Räumlichkeiten und
wird die UNESCO und ihr Personal hinsichtlich
aller derartiger Klagen, Forderungen oder Inanspruchnahmen
schadlos halten.
Die Regierung ist jedoch berechtigt, ihr geeignet
erscheinende Maßnahmen zu ergreifen, um
den Schutz der oben erwähnten Räumlichkeiten,
Gegenstände und Personen, insbesondere gegen
Feuer und andere Risken, sicherzustellen. Die
Regierung ist berechtigt, von der UNESCO den
Ersatz aller Personen- und Sachschäden zu verlangen,
die von Angestellten oder Funktionären
der UNESCO verschuldet wurden.
Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß diese
Note und ihre positive Antwortnote ein Abkommen
zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Maßnahmen für die Expertentagung
über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche
Kommunikation bilden sollen,
das mit dem Datum ihrer Antwortnote in Kraft
tritt und für die Dauer der obenangeführten
Tagung und für jene zusätzliche Zeitdauer gültig
bleibt, die für seine Vorbereitung und Abwicklung
erforderlich ist.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, die Versicherung
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Amadou-Mahtar M'Bow
S.E.
Dr. Willibald Pahr
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Ballhausplatz 1
A-1010 Wien
Österreich
(Übersetzung)
Ständige Vertretung Österreichs
bei der UNESCO
Zahl: 1828-A/79
Paris, 28. Dezember 1979
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihrer Note
vom 24. Juli 1979 zu bestätigen, die den vorgeschlagenen
Text eines Abkommens zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Organisation
der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung
über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche
Kommunikation enthält. Die
angeführte Expertentagung ist nunmehr vom
15. bis 18. April 1980 angesetzt, und es gilt als
vereinbart, daß die Überschrift und Punkt I
Ihres Briefes in dieser Hinsicht als abgeändert
zu betrachten sind.
Ich beehre mich, zu bestätigen, daß die Österreichische
Bundesregierung Ihren Vorschlägen zustimmt
und daß Ihre Note und meine Antwortnote
ein Abkommen zwischen der österreichischen
Bundesregierung und der Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft
und Kultur betreffend die Expertentagung über
Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche
Kommunikation darstellen, das mit dem Datum
dieser Antwortnote in Kraft tritt und für die
Dauer der oben angeführten Tagung und für
jene zusätzliche Zeitdauer gültig bleibt, die für
ihre Vorbereitung und Abwicklung erforderlich
ist.
Für den Ständigen Vertreter
Dr. Heide Keller
An den
Generaldirektor der UNESCO
Amadou-Mahtar M'Bow
UNESCO-Haus