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110_1980 AT

110. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche Kommunikation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 110. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche Kommunikation

(Übersetzung)

UNESCO

Der Generaldirektor

DG/0.5/SS/CS/9

Paris, 24. Juli 1979

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, auf das Schreiben Nr. 825-

A/79 vom 11. Juni 1979 Bezug zu nehmen, mit

dem Dr. Alwin Westerhof, Ständiger Vertreter

Österreichs bei der UNESCO, die Einladung

Ihrer Regierung zur Abhaltung der oberwähnten

Tagung in Wien übermittelt hat.

Ich möchte der Österreichischen Bundesregierung

meinen besonderen Dank für diese Einladung

aussprechen, welche ich namens der Organisation

gerne annehme.

A. Art und Aufgabenbereich der Tagung

Die Tagung wird auf Grund der von der

Generalkonferenz 'bei ihrer 20. Tagung angenommenen

Resolution 3/9.3/1 und in Übereinstimmung

mit dem entsprechenden Arbeitsplan

(genehmigtes Programm und Budget für 1979—

1980, Paragraph 3570) einberufen.

Ihr Ziel ist eine philosophische Untersuchung

der Beziehung zwischen den Kommunikationsmedien

und dem Wesen der zwischenmenschlichen

Kommunikation auf drei Ebenen —

Kommunikation zwischen Individuen, zwischen

Individuen und Gruppen und zwischen Gruppen

— um die Bedingungen festzustellen, unter

welchen die modernen Informationsmedien echte

zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen.

B. Teilnahme

i) Hauptteilnehmer

Der Kreis der Hauptteilnehmer umfaßt etwa

acht von mir bestellte Experten. Sie nehmen an

der Tagung in privater Eigenschaft teil.

ii) Delegierte

Die Vereinten Nationen und Organisationen

des Systems der Vereinten Nationen und andere

zwischenstaatliche Organisationen, mit denen die

UNESCO Abkommen über gegenseitige Vertretung

geschlossen hat, können Delegierte zu der

Tagung entsenden, wenn sie es wünschen. Die

Gesamtzahl der Teilnehmer, einschließlich der

Delegierten und der Mitglieder des UNESCO

Sekretariats, wird voraussichtlich etwa 18 Personen

betragen.

Ich beehre mich, Ihnen die üblichen Vorschläge

betreffend die Maßnahmen für die Abhaltung

dieser Tagung zur Überprüfung zu

unterbreiten.

I. Ort und Zeit der Tagung

Die Tagung wird in Wien (an einem noch

näher zu bestimmenden Ort) vom 31. Oktober

bis 3. November 1979 stattfinden.

II. Organisation der Tagung

Die Verantwortung für die praktische und

technische Organisation der Tagung wird von

der österreichischen UNESCO-Kommission und

der UNESCO auf der Grundlage eines zu gegebener

Zeit abzuschließenden Vertrages gemeinsam

getragen.

III. Privilegien und Immunitäten

Die Regierung wird in allen Angelegenheiten

bezüglich dieser Tagung die Bestimmungen des

Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten

der Spezialorganisationen und seinem

auf die UNESCO bezüglichen Annex IV, dem die

Republik Österreich seit dem 21. Juli 1950 angehört,

anwenden. Insbesondere wird sie ohne

Unterschied der Staatsbürgerschaft keine Einschränkungen

hinsichtlich des Rechtes auf Einreise

und Aufenthalt in sowie der Ausreise aus

ihrem Gebiet aller jener Personen, die an dieser

Tagung teizunehmen berechtigt sind, verfügen.

IV. Schäden und Unfälle

Die Regierung wird die UNESCO und ihr

Personal Am Hinblick auf alle Klagen, Forderunigen

und andere Inanspruchnahmen klaglos

halten, die sich ergeben aus Schäden oder Beschädigungen

an Personen oder Sachen in den

für die Tagung reservierten Räumlichkeiten und

wird die UNESCO und ihr Personal hinsichtlich

aller derartiger Klagen, Forderungen oder Inanspruchnahmen

schadlos halten.

Die Regierung ist jedoch berechtigt, ihr geeignet

erscheinende Maßnahmen zu ergreifen, um

den Schutz der oben erwähnten Räumlichkeiten,

Gegenstände und Personen, insbesondere gegen

Feuer und andere Risken, sicherzustellen. Die

Regierung ist berechtigt, von der UNESCO den

Ersatz aller Personen- und Sachschäden zu verlangen,

die von Angestellten oder Funktionären

der UNESCO verschuldet wurden.

Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß diese

Note und ihre positive Antwortnote ein Abkommen

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Organisation der Vereinten

Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Maßnahmen für die Expertentagung

über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche

Kommunikation bilden sollen,

das mit dem Datum ihrer Antwortnote in Kraft

tritt und für die Dauer der obenangeführten

Tagung und für jene zusätzliche Zeitdauer gültig

bleibt, die für seine Vorbereitung und Abwicklung

erforderlich ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, die Versicherung

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Amadou-Mahtar M'Bow

S.E.

Dr. Willibald Pahr

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Ballhausplatz 1

A-1010 Wien

Österreich

(Übersetzung)

Ständige Vertretung Österreichs

bei der UNESCO

Zahl: 1828-A/79

Paris, 28. Dezember 1979

Exzellenz,

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihrer Note

vom 24. Juli 1979 zu bestätigen, die den vorgeschlagenen

Text eines Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Organisation

der Vereinten Nationen für Erziehung,

Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung

über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche

Kommunikation enthält. Die

angeführte Expertentagung ist nunmehr vom

15. bis 18. April 1980 angesetzt, und es gilt als

vereinbart, daß die Überschrift und Punkt I

Ihres Briefes in dieser Hinsicht als abgeändert

zu betrachten sind.

Ich beehre mich, zu bestätigen, daß die Österreichische

Bundesregierung Ihren Vorschlägen zustimmt

und daß Ihre Note und meine Antwortnote

ein Abkommen zwischen der österreichischen

Bundesregierung und der Organisation der

Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft

und Kultur betreffend die Expertentagung über

Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche

Kommunikation darstellen, das mit dem Datum

dieser Antwortnote in Kraft tritt und für die

Dauer der oben angeführten Tagung und für

jene zusätzliche Zeitdauer gültig bleibt, die für

ihre Vorbereitung und Abwicklung erforderlich

ist.

Für den Ständigen Vertreter

Dr. Heide Keller

An den

Generaldirektor der UNESCO

Amadou-Mahtar M'Bow

UNESCO-Haus

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