Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10_2001 AT

10. Verordnung: Änderung der Saatgutbeihilfenverordnung 1999

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 10. Verordnung: Änderung der Saatgutbeihilfenverordnung 1999

Auf Grund des § 99 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Saatgutbeihilfenverordnung 1999, BGBl. II Nr. 109/1999, wird wie folgt geändert

1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung 1997, BGBl. II

Nr. 402/1997“ durch die Wortfolge „Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000, BGBl. II Nr. 496/

2000“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Begriff „saatgutrechtlichen“ durch den Begriff „saatgutverkehrsrechtlichen“

ersetzt.

3. § 4 Abs. 3 entfällt.

4. § 8 Abs. 1 lautet

„(1) Den Organen und Beauftragten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft, der AMA und der Europäischen Union (im Folgenden Prüforgane genannt) ist das

Betreten der Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume während der Geschäfts- und Betriebszeiten oder nach

Vereinbarung zu gestatten.“

5. In § 9 wird die Wortfolge „Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft“ durch die Wortfolge

„Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ ersetzt.

BGBlPdf 10. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 4/2000 gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von Wasserstoffperoxid der Klasse 5.1, Ziffer 1 a) in Kombinationsverpackungen des Typs 6 HA1

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2000 gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12

der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von Wasserstoffperoxid der Klasse 5.1, Ziffer 1 a) in

Kombinationsverpackungen des Typs 6 HA1 (BGBl. III Nr. 173/2000) wurde von Slowenien am

26. September 2000 unterzeichnet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →