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10_1986 AT

10. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des § 48 des Lebensmittelgesetzes 1975 durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 10. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des § 48 des Lebensmittelgesetzes 1975 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. November 1985, G 109/84-14, G 153

und 154/85-7, der Bundesregierung zugestellt am

12. Dezember 1985, den ersten Satz des § 48 des

Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober

1986 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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