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10_1971 AT

10. Kundmachung: Beitritt Chinas und Kameruns zur Internationalen Meter-Konvention

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 10. Kundmachung: Beitritt Chinas und Kameruns zur Internationalen Meter-Konvention

Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft

in Wien sind China und Kamerun der Internationalen

Meter-Konvention, RGBl. Nr. 20/1876,

in der Fassung der Internationalen Übereinkunft

vom 6. Oktober 1921 (BGBl. Nr. 46/1927, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 96/1963) mit Wirkung vom 5. Oktober

1964 bzw. 7. Oktober 1970 beigetreten.

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